RS0038774
Rechtssatz
1989 – zuletzt 24.11.1998Zivilrecht
Auch bei Neuanlegung des Grenzkatasters bleibt die im außerstreitigen Verfahren festgestellte Grenze für den Grenzkataster maßgeblich, wenn es dem in diesem Verfahren Unterlegenen nicht gelingt, im Verfahren über seine Eigentumsklage sein besseres Recht und …