RS0133370
Rechtssatz
2020 – zuletzt 17.12.2020Zivilrecht
Hat der Versicherer dem Versicherten Ablebensschutz gewährt, so steht die hiefür anfallende Risikoprämie in einem Äquivalenzverhältnis zum Versicherthalten durch den Versicherer, weil es sich bei den Risikokosten um die aufgrund des Rücktritts nach § 1435 A …