RS0080017
Rechtssatz
17.11.1983Zivilrecht
Wiewohl § 34 VersVG auf ein Verschulden nicht abstellt, obliegt es dem Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Regelung des § 17 Abs 7 AÖS 1975 zu beweisen, es sei nicht von ihm zu vertreten, daß die Auskunftserteilung unterblieben sei, da er nicht in der L …