RS0080829
Rechtssatz
1987 – zuletzt 29.04.2021Zivilrecht
Im Falle der Kaskoversicherung eines fremden Fahrzeuges, die der Versicherungsnehmer für Rechnung des Eigentümers abschließt, handelt es sich um eine Fremdversicherung, auf die die §§ 74 ff VersVG Anwendung finden. Es spielt keine Rolle, daß hiebei auch Int …