Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 356/1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 88/1991Bundesgesetzblatt Nr. 356 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3aParagraph 3 a
Index
50/04 Berufsausbildung
Text
§ 3a.Paragraph 3 a,
(1)Absatz eins,Absolventen, die die Handelsschule (Lehrplan BGBl. Nr. 387/1988, auch in der Fassung BGBl. Nr. 399/1990) besucht und im Schuljahr 1990/91 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten abweichend zu den in der Anlage festgelegten Lehrabschlußprüfungsersätzen und Lehrzeitersätzen die Lehrabschlußprüfungsersätze und Lehrzeitersätze für die Handelsschule laut Lehrplan BGBl. Nr. 334/1978, auch in der Fassung BGBl. Nr. 36/1984.Absolventen, die die Handelsschule (Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988,, auch in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1990,) besucht und im Schuljahr 1990/91 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten abweichend zu den in der Anlage festgelegten Lehrabschlußprüfungsersätzen und Lehrzeitersätzen die Lehrabschlußprüfungsersätze und Lehrzeitersätze für die Handelsschule laut Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 334 aus 1978,, auch in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 36 aus 1984,. (2)Absatz 2,Absolventen, die die Handelsschule (Lehrplan BGBl. Nr. 387/1988, auch in der Fassung BGBl. Nr. 399/1990) besucht und im Schuljahr 1991/92 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten zusätzlich zu den in der Anlage angeführten Lehrabschlußprüfungsersätzen auch die Lehrabschlußprüfungsersätze in den Lehrberufen Einzelhandelskaufmann und Industriekaufmann, sofern sie die Freigegenstände „Warenkunde einschließlich Übungen“ sowie „Verkaufskunde und Werbetechnik einschließlich Übungen“ im Ausmaß von vier Wochenstunden erfolgreich besucht haben.Absolventen, die die Handelsschule (Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988,, auch in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1990,) besucht und im Schuljahr 1991/92 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten zusätzlich zu den in der Anlage angeführten Lehrabschlußprüfungsersätzen auch die Lehrabschlußprüfungsersätze in den Lehrberufen Einzelhandelskaufmann und Industriekaufmann, sofern sie die Freigegenstände „Warenkunde einschließlich Übungen“ sowie „Verkaufskunde und Werbetechnik einschließlich Übungen“ im Ausmaß von vier Wochenstunden erfolgreich besucht haben. (3)Absatz 3,Absolventen, die die Handelsschule (Lehrplan BGBl. Nr. 387/1988, auch in der Fassung BGBl. Nr. 399/1990) besucht und in den Schuljahren 1992/93 oder 1993/94 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten zusätzlich zu den in der Anlage angeführten Lehrabschlußprüfungsersätzen auch die Lehrabschlußprüfungsersätze in den Lehrberufen Einzelhandelskaufmann und Industriekaufmann, sofern sie die Freigegenstände „Warenkunde einschließlich Übungen“ sowie „Verkaufskunde und Werbetechnik einschließlich Übungen“ im Ausmaß von acht Wochenstunden erfolgreich besucht haben.Absolventen, die die Handelsschule (Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988,, auch in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1990,) besucht und in den Schuljahren 1992/93 oder 1993/94 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten zusätzlich zu den in der Anlage angeführten Lehrabschlußprüfungsersätzen auch die Lehrabschlußprüfungsersätze in den Lehrberufen Einzelhandelskaufmann und Industriekaufmann, sofern sie die Freigegenstände „Warenkunde einschließlich Übungen“ sowie „Verkaufskunde und Werbetechnik einschließlich Übungen“ im Ausmaß von acht Wochenstunden erfolgreich besucht haben. (4)Absatz 4,Personen, die die 2. Klasse der Handelsschule (Lehrplan BGBl. Nr. 387/1988, auch in der Fassung BGBl. Nr. 399/1990) im Schuljahr 1990/91 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten abweichend von den in der Anlage angeführten Lehrzeitersätzen für die Lehrberufe Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann und Industriekaufmann einen Lehrzeitersatz von 1 1/2 Jahren.Personen, die die 2. Klasse der Handelsschule (Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988,, auch in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1990,) im Schuljahr 1990/91 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten abweichend von den in der Anlage angeführten Lehrzeitersätzen für die Lehrberufe Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann und Industriekaufmann einen Lehrzeitersatz von 1 1/2 Jahren. (5)Absatz 5,Personen, die die 2. Klasse der Handelsschule (Lehrplan BGBl. Nr. 387/1988, auch in der Fassung BGBl. Nr. 399/1990) in den Schuljahren 1991/92 oder 1992/93 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten abweichend von den in der Anlage angeführten Lehrzeitersätzen für die Lehrberufe Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann und Industriekaufmann einen Lehrzeitersatz von 1 1/2 Jahren, sofern sie die Freigegenstände „Warenkunde einschließlich Übungen“ sowie „Verkaufskunde und Werbetechnik einschließlich Übungen“ im Ausmaß von vier Wochenstunden erfolgreich besucht haben.Personen, die die 2. Klasse der Handelsschule (Lehrplan Bundesgesetzblatt Nr. 387 aus 1988,, auch in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1990,) in den Schuljahren 1991/92 oder 1992/93 erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten abweichend von den in der Anlage angeführten Lehrzeitersätzen für die Lehrberufe Einzelhandelskaufmann, Großhandelskaufmann und Industriekaufmann einen Lehrzeitersatz von 1 1/2 Jahren, sofern sie die Freigegenstände „Warenkunde einschließlich Übungen“ sowie „Verkaufskunde und Werbetechnik einschließlich Übungen“ im Ausmaß von vier Wochenstunden erfolgreich besucht haben.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2026
Dokumentnummer
NOR12077507
Alte Dokumentnummer
N5199112605H