Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung der Intervention von Getreide
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1020/1994Bundesgesetzblatt Nr. 1020 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Angebotannahme/Vertragsabschluß/Vertragsrücktritt
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkaufschlußscheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der Lieferzeitraum und das Interventionslager ersichtlich sein muß.
(2)Absatz 2,Die AMA ist berechtigt, das angebotene Getreide vor Annahme des Angebots zu besichtigen.
(3)Absatz 3,Nach Ausstellung des EKSS kann die AMA auf begründeten Antrag des Anbieters dem Rücktritt vom Vertrag zustimmen, wobei zur Abgeltung des bei der AMA entstandenen Verwaltungsaufwandes ein Pauschalbetrag von 1 000 S zu entrichten ist. Der Antrag muß der AMA vor Ablauf des im EKSS angegebenen Liefermonats vorliegen.
(4)Absatz 4,Nach Ausfertigung des Feststellungsprotokolls (§ 12 Abs. 3) ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter nicht mehr möglich.Nach Ausfertigung des Feststellungsprotokolls (Paragraph 12, Absatz 3,) ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter nicht mehr möglich.
(5)Absatz 5,Die Abs. 3 und Abs. 4 sind auch für Anträge auf Verringerung der Vertragsmenge anzuwenden.Die Absatz 3 und Absatz 4, sind auch für Anträge auf Verringerung der Vertragsmenge anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
23.09.2026
Dokumentnummer
NOR12084058
Alte Dokumentnummer
N5199442793J