Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung der Intervention von Getreide
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1020/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 327/1997Bundesgesetzblatt Nr. 1020 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 327 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Angebotannahme/Vertragsabschluß/Vertragsrücktritt
§ 4. (1) Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluß-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der Liefermonat, der letzte Liefertermin und das Interventionslager ersichtlich sein muß.Paragraph 4, (1) Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluß-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der Liefermonat, der letzte Liefertermin und das Interventionslager ersichtlich sein muß.
(2)Absatz 2,Die AMA ist berechtigt, das angebotene Getreide vor Annahme des Angebots zu besichtigen.
(3)Absatz 3,Nach Ausstellung des EKSS kann die AMA auf begründeten Antrag des Anbieters dem Rücktritt vom Vertrag zustimmen, wobei zur Abgeltung des bei der AMA entstandenen Verwaltungsaufwandes ein Pauschalbetrag von 1 000 S zu entrichten ist. Der Antrag muß der AMA vor Ablauf des im EKSS angegebenen Liefermonats vorliegen.
(4)Absatz 4,Nach Ausfertigung des Feststellungsprotokolls (§ 12 Abs. 3) ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter nicht mehr möglich.Nach Ausfertigung des Feststellungsprotokolls (Paragraph 12, Absatz 3,) ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Anbieter nicht mehr möglich.
(5)Absatz 5,Die Abs. 3 und Abs. 4 sind auch für Anträge auf Verringerung der Vertragsmenge anzuwenden.Die Absatz 3 und Absatz 4, sind auch für Anträge auf Verringerung der Vertragsmenge anzuwenden.
Dokumentnummer
NOR12089230
Alte Dokumentnummer
N5199749812L