Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung Hopfenbeihilfe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 227/1995Bundesgesetzblatt Nr. 227 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Erklärung der Anbaufläche
§ 6. (1) Die Erklärung des Hopfenerzeugers über seine Anbauflächen ist unter Benützung des von der AMA aufzulegenden Formblattes bei Letzterer abzugeben.Paragraph 6, (1) Die Erklärung des Hopfenerzeugers über seine Anbauflächen ist unter Benützung des von der AMA aufzulegenden Formblattes bei Letzterer abzugeben.
(2)Absatz 2,Das Formblatt hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
Die Erklärung über die Hopfenanbauflächen der kommenden Ernte,
die Anmeldung der über Vorverträge verkauften Hopfenmengen (Lieferverträge) und
die Abernterklärung über die Hopfenflächen der vergangenen Ernte.
Dokumentnummer
NOR12086502
Alte Dokumentnummer
N5199547205J