Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung Hopfenbeihilfe
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 227/1995 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 114/1997Bundesgesetzblatt Nr. 227 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Erklärung der Anbaufläche
§ 6. (1) Ist der Erzeuger Mitglied einer anerkannten Erzeugergemeinschaft, so hat diese die Anbauflächenerklärung über die Anbauflächen ihrer Mitglieder unter Verwendung des von der AMA aufgelegten Formblattes, das auch die Anmeldung der von der Erzeugergemeinschaft über Lieferverträge (Ernteverträge) verkauften Hopfenmengen umfaßt, einzureichen. Der Erzeuger selbst hat eine Erklärung über seine Anbauflächen unter Verwendung des von der AMA aufgelegten Formblattes an die Erzeugergemeinschaft zu übermitteln.Paragraph 6, (1) Ist der Erzeuger Mitglied einer anerkannten Erzeugergemeinschaft, so hat diese die Anbauflächenerklärung über die Anbauflächen ihrer Mitglieder unter Verwendung des von der AMA aufgelegten Formblattes, das auch die Anmeldung der von der Erzeugergemeinschaft über Lieferverträge (Ernteverträge) verkauften Hopfenmengen umfaßt, einzureichen. Der Erzeuger selbst hat eine Erklärung über seine Anbauflächen unter Verwendung des von der AMA aufgelegten Formblattes an die Erzeugergemeinschaft zu übermitteln.
Dieses Formblatt hat jedenfalls folgendes zu enthalten:
die in der Verordnung (EWG) Nr. 1350/72 vorgeschriebenen Angaben,
die Anmeldung der - soweit gegeben - über eigene Lieferverträge (Ernteverträge) verkauften Hopfenmengen und
die Abernteerklärung über die Hopfenflächen der vergangenen Ernte.
Die Erzeugergemeinschaft hat die Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Die Erzeugergemeinschaft hat die Erklärungen, die alle Voraussetzungen erfüllen, zu sammeln und zugleich mit ihrer Anbauflächenerklärung bei der AMA einzureichen.
(2)Absatz 2,Ist der Erzeuger kein Mitglied einer anerkannten Erzeugergemeinschaft, so hat er selbst die Anbauflächenerklärung unter Verwendung des von der AMA aufgelegten Formblattes bei der AMA einzureichen.
Dokumentnummer
NOR12089534
Alte Dokumentnummer
N5199761959J