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Anl. 1/31 BDG 1979

Fassungen
01.07.1990 bis 26.06.1992 — BGBl. Nr. 447/1990
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/31 heute01.01.2020 § → § BGBl. I Nr. 153/2020
Anl. 1/3127.11.201531.12.2019 § → § BGBl. I Nr. 64/2016
Anl. 1/3101.01.200926.11.2015 § → § BGBl. I Nr. 147/2008
Anl. 1/3101.09.199931.12.2008 § → § BGBl. I Nr. 161/1999
Anl. 1/3101.01.199831.08.1999 § → § BGBl. I Nr. 123/1998
Anl. 1/3101.07.199731.12.1997 § → § BGBl. I Nr. 110/1997
Anl. 1/3101.05.199630.06.1997 § → § BGBl. Nr. 375/1996
Anl. 1/3101.01.199630.04.1996 § → § BGBl. Nr. 375/1996
Anl. 1/3101.01.199531.12.1995 § → § BGBl. Nr. 665/1994
Anl. 1/3101.07.199431.12.1994 § → § BGBl. Nr. 665/1994
Anl. 1/3127.06.199230.06.1994 § → § BGBl. Nr. 314/1992
Anl. 1/3101.07.199026.06.1992 § → § BGBl. Nr. 447/1990
Anl. 1/3101.01.199030.06.1990 § → § BGBl. Nr. 346/1989
Anl. 1/3101.10.198831.12.1989 § → § BGBl. Nr. 148/1988
Anl. 1/3101.07.198830.09.1988 § → § BGBl. Nr. 287/1988
Anl. 1/3101.07.198730.06.1988 § → § BGBl. Nr. 237/1987
Anl. 1/3101.01.198630.06.1987 § → § BGBl. Nr. 574/1985
Anl. 1/3101.01.198431.12.1985 BGBl. Nr. 659/1983

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 447 aus 1990,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 31

Inkrafttretensdatum

01.07.1990BGBl. Nr. 447/1990

Außerkrafttretensdatum

26.06.1992danach: BGBl. Nr. 314/1992

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

31. VERWENDUNGSGRUPPE PT 2

Ernennungserfordernisse:

31.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer eins Punkt eins und eine in Ziffer 31 Punkt 2, angeführte Verwendung.

31.2. Verwendung

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst als
    Referent A in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg,
  2. Litera b
    im Postautodienst als
    Leiter einer Abteilung in einer Postautoleitung,
  3. Litera c
    im Fernmeldedienst als
    Referent in höherer technischer Verwendung
    im Fernmeldetechnischen Zentralamt,
    Leiter einer technischen Abteilung (mit Ausnahme der Fernmeldezeugabteilung) in einem Fernmeldebauamt (ausgenommen Abteilungsleiter römisch eins im Fernmeldebauamt 3 Wien), in einem Fernmeldebetriebsamt, im Fernsprechbetriebsamt oder in der Fernmeldezentralbauleitung.

31.3. Die in Ziffer 31 Punkt 2, Litera a, angeführte Verwendung eines Referenten A in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg beinhaltet verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Eine solche Verwendung setzt regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB

Referent für Postrecht in der Post- und Telegraphendirektion für

Wien, Niederösterreich und Burgenland,

Referent für Funk-, Telegraphen- und Übertragungstechnik in der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland.

31.4. Eine in Ziffer 31 Punkt 5, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 229, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 31 Punkt 6, vorgeschriebenen Erfordernisse.

31.5. Verwendung

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst als
    Referent B in der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,
    Referent B 1, B 2 oder B 3 in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg,
    Leiter der Systemprogrammierung im Rechenzentrum,
  2. Litera b
    im Postdienst als
    Leiter der Postzeugverwaltung,
    Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse,
  3. Litera c
    im Postautodienst als
    Leiter in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung, Leiter einer Postautostelle (bzw. Postgarage) römisch eins oder römisch zwei,
  4. Litera d
    im Fernmeldedienst als
    Leiter oder Referent in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung, Leiter der Technischen Stelle eines Fernmeldebauamtes, eines Fernmeldebetriebsamtes oder des Fernsprechbetriebsamtes,
    Leiter des Fernamtes Wien,
    Leiter einer Bau- und Planungsstelle.

31.6. Eine achtjährige Verwendung in der Verwendungsgruppe PT 3 oder PT 4 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch zwei.

31.7. Die in Ziffer 31 Punkt 5, Litera a, angeführte Verwendung eines Referenten B in der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung beinhaltet verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Eine solche Verwendung setzt regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB

Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,

Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,

Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion

für die Post- und Telegraphenverwaltung.

31.8. Die in Ziffer 31 Punkt 5, Litera a, angeführte Verwendung

  1. Litera a
    eines Referenten B 1 in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg beinhaltet verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich erfordern. Es sind dies die Verwendungen Postinspektionsbeamter,
    Fernmeldeinspektionsbeamter,
  2. Litera b
    eines Referenten B 2 in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg beinhaltet verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB
    Referent für Postbetriebsorganisation in der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
    Referent B-Prüfdienst in der Post- und Telegraphendirektion
    für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
  3. Litera c
    eines Referenten B 3 in einer Post- und Telegraphendirektion und im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg beinhaltet verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zB
    Referent für das Dienst- und Besoldungsrecht in der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
    Hochbauprüfdienst in der Post- und Telegraphendirektion für

Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Die in Litera a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.

Definitivstellungserfordernisse:

31.9. Für die in Ziffer 31 Punkt eins, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch eins.

Anmerkung

V: BGBl. Nr. 139/1984;

Schlagworte

Hochschulstudium

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR12104855

Alte Dokumentnummer

N6199013333J