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Anl. 1/31 BDG 1979

Fassungen
01.09.1999 bis 31.12.2008 — BGBl. I Nr. 161/1999
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/31 heute01.01.2020 § → § BGBl. I Nr. 153/2020
Anl. 1/3127.11.201531.12.2019 § → § BGBl. I Nr. 64/2016
Anl. 1/3101.01.200926.11.2015 § → § BGBl. I Nr. 147/2008
Anl. 1/3101.09.199931.12.2008 § → § BGBl. I Nr. 161/1999
Anl. 1/3101.01.199831.08.1999 § → § BGBl. I Nr. 123/1998
Anl. 1/3101.07.199731.12.1997 § → § BGBl. I Nr. 110/1997
Anl. 1/3101.05.199630.06.1997 § → § BGBl. Nr. 375/1996
Anl. 1/3101.01.199630.04.1996 § → § BGBl. Nr. 375/1996
Anl. 1/3101.01.199531.12.1995 § → § BGBl. Nr. 665/1994
Anl. 1/3101.07.199431.12.1994 § → § BGBl. Nr. 665/1994
Anl. 1/3127.06.199230.06.1994 § → § BGBl. Nr. 314/1992
Anl. 1/3101.07.199026.06.1992 § → § BGBl. Nr. 447/1990
Anl. 1/3101.01.199030.06.1990 § → § BGBl. Nr. 346/1989
Anl. 1/3101.10.198831.12.1989 § → § BGBl. Nr. 148/1988
Anl. 1/3101.07.198830.09.1988 § → § BGBl. Nr. 287/1988
Anl. 1/3101.07.198730.06.1988 § → § BGBl. Nr. 237/1987
Anl. 1/3101.01.198630.06.1987 § → § BGBl. Nr. 574/1985
Anl. 1/3101.01.198431.12.1985 BGBl. Nr. 659/1983

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 31

Inkrafttretensdatum

01.09.1999BGBl. I Nr. 161/1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2008danach: BGBl. I Nr. 147/2008

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

31. VERWENDUNGSGRUPPEN PT 2 UND PF 2

Ernennungserfordernisse:

31.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer eins Punkt 12, oder der Ziffer eins Punkt 13 und eine in Ziffer 31 Punkt 2, angeführte Verwendung.

31.2. Verwendung

31.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst als
    Referent A in einer Direktion der PTA,
  2. Litera b
    im Postautodienst als
    Leiter einer Abteilung in einer Postautoleitung,
  3. Litera c
    im Telekomdienst als
    Referent in höherer technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,
  4. Litera d
    im Dienst bei der Mobilkom als
    Referent in höherer technischer Verwendung in der Mobilkom,
  5. Litera e
    in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung als Referent A im Frequenzbüro oder in einem Fernmeldebüro,

31.2.2. außerhalb einer Dienstzulagengruppe

in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß Paragraph 229, Absatz 4,

31.3. Die in Ziffer 31 Punkt 2 Punkt eins, Litera a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA, im Frequenzbüro, in einem Fernmeldebüro oder im Postbüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Frequenzbüros oder eines Fernmeldebüros oder des Postbüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB

Referent für Postrecht in der PTA Direktion Wien, Referent für Funk-, Telegraphen- und Übertragungstechnik in der PTA Direktion Wien,

31.4. Eine in Ziffer 31 Punkt 5, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 229, Absatz 3, oder Paragraph 249 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 31 Punkt 6, vorgeschriebenen Erfordernisse.

31.5. Zu den Verwendungen für die in Ziffer 31 Punkt 4, angeführten Beamten zählen insbesondere:

31.5.1. in der Dienstzulagengruppe S

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Leiter der Buchhaltung der Direktion Wien der PTA,
  2. Litera b
    im Postdienst:
    Regionalleiter/Post - Vertrieb und Querschnittsfunktionen,
  3. Litera c
    im Telekomdienst:
    Leiter Customer Care,

31.5.2. in der Dienstzulagengruppe 1

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Leiter der Buchhaltung einer Direktion der PTA (ausgenommen Wien),
  2. Litera b
    im Postdienst:
    Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 1. Stufe,
  3. Litera c
    im Postautodienst:
    Leiter in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,
  4. Litera d
    im Telekomdienst:
    Leiter Privatkundenvertrieb,
    Referent in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,
  5. Litera e
    im Dienst bei der Mobilkom:
    Referent in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,

31.5.3. in der Dienstzulagengruppe 1b

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Referent B in der Generaldirektion der PTA,
    Referent B 1 in einer Direktion der PTA,
  2. Litera b
    im Dienst bei der Mobilkom:
    Referent B 1 in der Geschäftsleitung,
  3. Litera c
    in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung: Referent B bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde,

31.5.4. in der Dienstzulagengruppe 2:

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Leiter einer Gruppe in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
  2. Litera b
    im Postdienst:
    Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 2. Stufe,
  3. Litera c
    im Postautodienst:
    Leiter einer Postautostelle römisch eins,
  4. Litera d
    im Telekomdienst:
    Leiter einer Betriebs-Leitstelle ohne vorgesetzten
    Abteilungsleiter (ausgenommen Wien),
  5. Litera e
    in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
    Leiter der Funküberwachungsstelle Wien,

31.5.5. in der Dienstzulagengruppe 2b:

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Referent B 2 in einer Direktion der PTA,
  2. Litera b
    im Telekomdienst:
    Referent in gehobener technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,
  3. Litera c
    im Dienst bei der Mobilkom:
    Referent B 2 in der Geschäftsleitung,
  4. Litera d
    in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
    Referent B in gehobener technischer Verwendung im Frequenzbüro
    und im Zulassungsbüro,

31.5.6. in der Dienstzulagengruppe 3:

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Leiter der Buchführungsabteilung (keine Nebenverrechnungskreise) in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
  2. Litera b
    im Postdienst:
    Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 3. Stufe,
  3. Litera c
    im Postautodienst:
    Leiter einer Postautostelle römisch zwei,
  4. Litera d
    im Telekomdienst:
    Leiter eines Baubüros,
  5. Litera e
    im Dienst bei der Mobilkom:
    Leiter eines Bereiches in einer Regionalstelle,
  6. Litera f
    in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
    Leiter einer Funküberwachungsstelle (ausgenommen Wien),

31.5.7. in der Dienstzulagengruppe 3b:

  1. Litera a
    im Verwaltungsdienst:
    Referent B 3 in einer Direktion der PTA,
  2. Litera b
    in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
    Referent B in einem Fernmeldebüro.

31.6.

  1. Litera a
    Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer 2 Punkt 11, oder 2.12,
  2. Litera b
    die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer 2 Punkt 13 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch zwei oder
  3. Litera c
    eine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch zwei.

31.7. Die in Ziffer 31 Punkt 5 Punkt 3, Litera a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA.

31.8. Die in

  1. Litera a
    Ziffer 31 Punkt 5 Punkt 3, Litera a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zB
    Postinspektionsbeamter,
    Fernmeldeinspektionsbeamter,
  2. Litera b
    Ziffer 31 Punkt 5 Punkt 5, Litera a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTA
    für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
    Referent B-Prüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,
    Niederösterreich und Burgenland,
  3. Litera c
    Ziffer 31 Punkt 5 Punkt 7, angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in einem Fernmeldebüro oder im Postbüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zB
    Referent für das Dienst- und Besoldungsrecht in der Direktion
    der PTA für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
    Hochbauprüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,

Niederösterreich und Burgenland.

Die in Litera a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.

Definitivstellungserfordernisse:

31.9. Für die

  1. Litera a
    in Ziffer 31 Punkt eins, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch eins,
  2. Litera b
    in Ziffer 31 Punkt 4, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch zwei.

Schlagworte

Ausbildungswesen, Funktechnik, Telegraphentechnik

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2009

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR12116446

Alte Dokumentnummer

N6199914510O