Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/1999Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1/31Anlage eins /, 31
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
31. VERWENDUNGSGRUPPEN PT 2 UND PF 2
Ernennungserfordernisse:
31.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 1.12 oder der Z 1.13 und eine in Z 31.2 angeführte Verwendung. 31.1. Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer eins Punkt 12, oder der Ziffer eins Punkt 13 und eine in Ziffer 31 Punkt 2, angeführte Verwendung.
31.2. Verwendung
31.2.1. in der Dienstzulagengruppe 1
im Verwaltungsdienst als
Referent A in einer Direktion der PTA,
im Postautodienst als
Leiter einer Abteilung in einer Postautoleitung,
im Telekomdienst als
Referent in höherer technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,
im Dienst bei der Mobilkom als
Referent in höherer technischer Verwendung in der Mobilkom,
in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung als Referent A im Frequenzbüro oder in einem Fernmeldebüro,
31.2.2. außerhalb einer Dienstzulagengruppe
in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß § 229 Abs. 4.in innerbetrieblicher Ausbildung gemäß Paragraph 229, Absatz 4,
31.3. Die in Z 31.2.1 lit. a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA, im Frequenzbüro, in einem Fernmeldebüro oder im Postbüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Frequenzbüros oder eines Fernmeldebüros oder des Postbüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB 31.3. Die in Ziffer 31 Punkt 2 Punkt eins, Litera a und e angeführten Verwendungen eines Referenten A in einer Direktion der PTA, im Frequenzbüro, in einem Fernmeldebüro oder im Postbüro beinhalten verantwortungsvolle, bandbreite und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich und in der Regel für den Direktionsbereich oder den Bereich des Frequenzbüros oder eines Fernmeldebüros oder des Postbüros ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig leitende, koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig den Gesamtüberblick über eine den Gegenstand eines Universitätsstudiums bildende Wissenschaft voraus. Solche Verwendungen sind zB
Referent für Postrecht in der PTA Direktion Wien, Referent für Funk-, Telegraphen- und Übertragungstechnik in der PTA Direktion Wien,
31.4. Eine in Z 31.5 angeführte oder gemäß Verordnung nach § 229 Abs. 3 oder § 249b Abs. 3 gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Z 31.6 vorgeschriebenen Erfordernisse. 31.4. Eine in Ziffer 31 Punkt 5, angeführte oder gemäß Verordnung nach Paragraph 229, Absatz 3, oder Paragraph 249 b, Absatz 3, gleichwertige Verwendung und die Erfüllung der in Ziffer 31 Punkt 6, vorgeschriebenen Erfordernisse.
31.5. Zu den Verwendungen für die in Z 31.4 angeführten Beamten zählen insbesondere: 31.5. Zu den Verwendungen für die in Ziffer 31 Punkt 4, angeführten Beamten zählen insbesondere:
31.5.1. in der Dienstzulagengruppe S
im Verwaltungsdienst:
Leiter der Buchhaltung der Direktion Wien der PTA,
im Postdienst:
Regionalleiter/Post - Vertrieb und Querschnittsfunktionen,
im Telekomdienst:
Leiter Customer Care,
31.5.2. in der Dienstzulagengruppe 1
im Verwaltungsdienst:
Leiter der Buchhaltung einer Direktion der PTA (ausgenommen Wien),
im Postdienst:
Leiter eines Postamtes I. Klasse, 1. Stufe,Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 1. Stufe,
im Postautodienst:
Leiter in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,Leiter in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,
im Telekomdienst:
Leiter Privatkundenvertrieb,
Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,Referent in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,
im Dienst bei der Mobilkom:
Referent in einer in Z 31.2 angeführten Verwendung,Referent in einer in Ziffer 31 Punkt 2, angeführten Verwendung,
31.5.3. in der Dienstzulagengruppe 1b
im Verwaltungsdienst:
Referent B in der Generaldirektion der PTA,
Referent B 1 in einer Direktion der PTA,
im Dienst bei der Mobilkom:
Referent B 1 in der Geschäftsleitung,
in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung: Referent B bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde,
31.5.4. in der Dienstzulagengruppe 2:
im Verwaltungsdienst:
Leiter einer Gruppe in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
im Postdienst:
Leiter eines Postamtes I. Klasse, 2. Stufe,Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 2. Stufe,
im Postautodienst:
Leiter einer Postautostelle I,Leiter einer Postautostelle römisch eins,
im Telekomdienst:
Leiter einer Betriebs-Leitstelle ohne vorgesetzten
Abteilungsleiter (ausgenommen Wien),
in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Leiter der Funküberwachungsstelle Wien,
31.5.5. in der Dienstzulagengruppe 2b:
im Verwaltungsdienst:
Referent B 2 in einer Direktion der PTA,
im Telekomdienst:
Referent in gehobener technischer Verwendung im Fernmeldetechnischen Zentrum Wien Arsenal,
im Dienst bei der Mobilkom:
Referent B 2 in der Geschäftsleitung,
in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Referent B in gehobener technischer Verwendung im Frequenzbüro
und im Zulassungsbüro,
31.5.6. in der Dienstzulagengruppe 3:
im Verwaltungsdienst:
Leiter der Buchführungsabteilung (keine Nebenverrechnungskreise) in der Buchhaltung einer Direktion der PTA,
im Postdienst:
Leiter eines Postamtes I. Klasse, 3. Stufe,Leiter eines Postamtes römisch eins. Klasse, 3. Stufe,
im Postautodienst:
Leiter einer Postautostelle II,Leiter einer Postautostelle römisch zwei,
im Telekomdienst:
Leiter eines Baubüros,
im Dienst bei der Mobilkom:
Leiter eines Bereiches in einer Regionalstelle,
in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Leiter einer Funküberwachungsstelle (ausgenommen Wien),
31.5.7. in der Dienstzulagengruppe 3b:
im Verwaltungsdienst:
Referent B 3 in einer Direktion der PTA,
in der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung:
Referent B in einem Fernmeldebüro.
31.6.
Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.11 oder 2.12,Die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer 2 Punkt 11, oder 2.12,
die Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Z 2.13 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II oderdie Erfüllung der Ernennungserfordernisse der Ziffer 2 Punkt 13 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch zwei oder
eine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.eine achtjährige Verwendung in den Verwendungsgruppen PT 3, PF 3, PT 4 oder PF 4 und der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch zwei.
31.7. Die in Z 31.5.3 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA. 31.7. Die in Ziffer 31 Punkt 5 Punkt 3, Litera a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B in der Generaldirektion der PTA oder bei der Obersten Post- und Fernmeldebehörde beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und in rechtlicher, personeller, finanzieller oder technischer Hinsicht regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule voraus. Solche Verwendungen sind zB Referent für Kassenwesen in der Generaldirektion der PTA, Referent für Postinspektion und Beförderungsdienst in der Generaldirektion der PTA, Referent für Ausbildungs- und Prüfungswesen in der Generaldirektion der PTA.
31.8. Die in
Z 31.5.3 lit. a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zBZiffer 31 Punkt 5 Punkt 3, Litera a und b angeführten Verwendungen eines Referenten B 1 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden und ausschließlich Tätigkeiten der inneren Kontrolle im Direktionsbereich oder in der Geschäftsleitung erfordern. Es sind dies zB
Postinspektionsbeamter,
Fernmeldeinspektionsbeamter,
Z 31.5.5 lit. a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTAZiffer 31 Punkt 5 Punkt 5, Litera a und c angeführten Verwendungen eines Referenten B 2 in einer Direktion der PTA oder in der Geschäftsleitung der Mobilkom beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem fachlich eingeschränkten Umfang im instanziellen Bereich erfordern. Solche Verwendungen sind zB Referent für Postbetriebsorganisation in der Direktion der PTA
für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Referent B-Prüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,
Niederösterreich und Burgenland,
Z 31.5.7 angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in einem Fernmeldebüro oder im Postbüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zBZiffer 31 Punkt 5 Punkt 7, angeführten Verwendungen eines Referenten B 3 in einer Direktion der PTA oder eines Referenten B in einem Fernmeldebüro oder im Postbüro beinhalten verantwortungsvolle und schwierige Aufgaben, die eigenverantwortlich ausgeübt werden, regelmäßig koordinierende, planende und kontrollierende Tätigkeiten in einem auf Routinefälle eingeschränkten Umfang erfordern. Solche Verwendungen sind zB
Referent für das Dienst- und Besoldungsrecht in der Direktion
der PTA für Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Hochbauprüfdienst in der Direktion der PTA für Wien,
Niederösterreich und Burgenland.
Die in lit. a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.Die in Litera a bis c angeführten Verwendungen setzen regelmäßig die Absolvierung einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule und eine mehrjährige Betriebserfahrung voraus.
Definitivstellungserfordernisse:
31.9. Für die
in Z 31.1 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung I,in Ziffer 31 Punkt eins, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch eins,
in Z 31.4 angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung II.in Ziffer 31 Punkt 4, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch zwei.
Schlagworte
Ausbildungswesen, Funktechnik, Telegraphentechnik