Kurztitel
Schulen zur Ausbildung v. Leibeserziehern, Sportlehrern - Prüfungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 530/1992Bundesgesetzblatt Nr. 530 aus 1992,
Index
70/02 Schulorganisation, 70/06 Schulunterricht
Text
Anlage A.8
--------------
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrern
Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b hat dem Nachweis des im folgenden umschriebenen Könnens zu dienen: Die praktische Prüfung gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera b, hat dem Nachweis des im folgenden umschriebenen Könnens zu dienen:
Sicheres Abfahren im ungespurten Gelände in österreichischer
Schwungtechnik
Grundkönnen im Grundschwung - Stemmschwung - Parallelschwung - Wedeln - Umsteigschwung
Grundkönnen im Slalom unter Setzung einer Limitzeit.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrern umfaßt:
je eine mündliche Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik
Bewegungslehre und Biomechanik
(sofern auch die Zusatzprüfung für Skiführer abgelegt wird, ee) Alpinkunde
Orientierungs- und Kartenkunde)
eine praktische Prüfung in
Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt)
(sofern auch die Zusatzprüfung für Skiführer abgelegt wird, ee) Skibergsteigen