Rechtstracker.at

§ 12

Fassungen
01.04.1997 bis 31.03.2000 — BGBl. Nr. 769/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 12 heute01.09.2020 § → § BGBl. I Nr. 101/2018
§ 1201.09.201231.08.2020 § → § BGBl. I Nr. 36/2012
§ 1201.04.200031.08.2012 § → § BGBl. I Nr. 171/1999
§ 1201.04.199731.03.2000 § → § BGBl. Nr. 769/1996
§ 1201.09.197731.03.1997 BGBl. Nr. 231/1977

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 769 aus 1996,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.04.1997BGBl. Nr. 769/1996

Außerkrafttretensdatum

31.03.2000danach: BGBl. I Nr. 171/1999

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Text

Aufnahmsvoraussetzungen

Paragraph 12, Voraussetzung für die Aufnahme in eine höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt ist - soweit für Sonderformen nicht anderes bestimmt ist -

  1. Ziffer eins
    der erfolgreiche Abschluß der 4. Klasse der Hauptschule, wobei das Jahreszeugnis für diese Klasse in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der höchsten Leistungsgruppe eine positive Beurteilung oder in der mittleren Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als „Gut'' enthält, oder
  2. Ziffer 2
    der erfolgreiche Abschluß der 4. oder einer höheren Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule.
Aufnahmsbewerber mit dem erfolgreichen Abschluß der 4. Klasse der Hauptschule, die die vorstehenden Voraussetzungen in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Aufnahmsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Aufnahmsbewerber mit dem erfolgreichen Abschluß der 8. Stufe der Volksschule haben in Deutsch, Mathematik und Lebender Fremdsprache eine Aufnahmsprüfung abzulegen.

Gesetzesnummer

10009289

Dokumentnummer

NOR12126156

Alte Dokumentnummer

N7199644256L