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Anlage 3.1
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LEHRPLAN DER DREIJÄHRIGEN SONDERFORM DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR
ALLGEMEINE LANDWIRTSCHAFT
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *)
Pflichtgegenstände Jahrgang
I II III Summe
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1. Religion ......................... 2 2 2 6
2. Deutsch .......................... 3 3 3 9
3. Lebende Fremdsprache ............. 4 3 3 10
4. Geschichte, Sozialkunde und
Politische Bildung ............... 2 2 2 6
5. Geographie und Wirtschaftskunde .. - 2 - 2
6. Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 3 3 2 8
7. Elektronische Datenverarbeitung .. 3 - - 3
8. Physik und angewandte Physik ..... 2 - - 2
9. Chemie und angewandte Chemie ..... 3 3 - 6
10. Chemisches Laboratorium .......... 2 2 - 4
11. Biologie und angewandte
Biologie *1) ..................... 5 - - 5
12. Leibesübungen .................... 2 2 2 6
13. Pflanzenbau *1) .................. 2 2 4 8
14. Forstwirtschaft .................. - 2 - 2
15. Tierhaltung und Tierzüchtung *1) . - 3 5 8
16. Landwirtschaftliches Bauwesen .... - - 2 2
17. Landmaschinentechnik *1) ......... 2 2 4 8
18. Volkswirtschaftslehre ............ - 2 - 2
19. Rechtskunde ...................... - - 2 2
20. Betriebswirtschaftslehre und
Rechnungswesen *1) ............... 2 4 4 10
21. Raumordnung und Umweltschutz ..... - - 2 2
22. Agrarmarketing und Fremdenverkehr 2 2 2 6
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Gesamtwochenstundenzahl 38 38 38 114
23. Pflichtpraktikum:
4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang
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Jahrgang
Freigegenstände I II III Summe
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Obstbau und Bienenkunde .............. 2 - - 2
Jagd und Fischerei ................... - 2 - 2
Zweite lebende Fremdsprache .......... 2 2 2 6
Kurzschrift .......................... 2 - - 2
Volkskunde ........................... - 2 - 2
Organisations- und Führungslehre ..... - - 2 2
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Jahrgang
Unverbindliche Übungen I II III Summe
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Musikerziehung ....................... 1 1 1 3
Bildnerische Erziehung ............... 2 - - 2
Leibesübungen ........................ 2 2 2 6
Hauswirtschaft ....................... 2 2 - 4
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Förderunterricht *2)
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Deutsch
Lebende Fremdsprache
Mathematik und angewandte Mathematik
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 3
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes) (Bekanntgemacht gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
Siehe Anlage 3
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,römisch vier. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 3
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 3
GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 3
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 3
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 3
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 3
8. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 3
9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 3
10. CHEMISCHES LABORATORIUM
Siehe Anlage 3
BIOLOGIE UND ANGEWANDTE BIOLOGIE
Siehe Anlage 3
12. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 3
13. PFLANZENBAU
Siehe Anlage 3
14. FORSTWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Betriebsarten des Waldes kennen sowie gängige Holzernteverfahren erläutern können.
Der Schüler soll häufige Forstschäden identifizieren und Schutzmaßnahmen erläutern können. Er soll die Ausformungsmöglichkeiten von Rundholz für eine gegebene Marktsituation angeben können.
Der Schüler soll die Verantwortung des Waldbesitzers gegenüber der Gesellschaft bejahen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Waldbau:
Baumarten; Betriebsarten (Hoch-, Mittel-, Nieder- und Plenterwald);
Bestandsaufnahme und naturnahe Waldbewirtschaftung.
Forstschutz:
Abiotische und biotische Schadensquellen; Schutzmaßnahmen;
Waldhygiene.
Holzernte:
Maschinen und Geräte; Schlägerung, Holzmessung, Aufarbeitung, Bringung, Ausformung. Arbeitsgestaltung und Unfallverhütung.
Holzwirtschaft:
Wirtschaftsplanung für den Bauernwald; Forstrecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Forstwirtschaft als landwirtschaftlicher Betriebszweig.
Die betriebswirtschaftliche Funktion des Bauernwaldes läßt sich durch Schülerberichte aus dem elterlichen Betrieb sowie im Rahmen von Exkursionen und Lehrausgängen gut bewußtmachen.
Durch Zustandsanalysen von Bauernwäldern und Forstbetrieben können unterschiedliche Bewirtschaftungsformen veranschaulicht und die Wirkung von Pflegemaßnahmen beurteilt werden.
TIERHALTUNG UND TIERZÜCHTUNG
Siehe Anlage 3
LANDWIRTSCHAFTLICHES BAUWESEN
Siehe Anlage 3
Siehe Anlage 3
Siehe Anlage 3
19. RECHTSKUNDE
Siehe Anlage 3
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll landwirtschaftliche Betriebe einrichten und führen und den Betriebserfolg nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien beurteilen können. Er soll verschiedene Finanzierungsmittel und Finanzierungsformen beurteilen können.
Der Schüler soll für einzelne Produktions- und Arbeitsbereiche sowie für den gesamten Betrieb Daten erheben und beurteilen können.
Der Schüler soll die Situation des Marktes für landwirtschaftliche Produkte interpretieren und für unternehmerische Entscheidungen auswerten können. Er soll Marketinginstrumente auswählen und landwirtschaftliche Produkte unter Beachtung wirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte konsumorientiert und umweltbewußt vermarkten können.
Der Schüler soll fähig und bereit sein, innerhalb des Betriebes und überbetrieblich zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Bewertung:
Bewertungsanlässe, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Wertarten, Bewertung einzelner Vermögensbestände, Bewertung des Gesamtbetriebes für verschiedene Anlässe.
Bilanzierung:
Inventur, Anlagenabschreibung, Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen,
Rücklagen. Beurteilung des Betriebserfolges (subjektive und objektive Erfolgsmaßstäbe).
Personalverrechnung:
Einfache Abrechnung, Verrechnung mit der Krankenkasse und dem Finanzamt, Führung der gesetzlichen Aufzeichnungen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Land- und forstwirtschaftliche Betriebszweige:
Natürliche, wirtschaftliche und rechtliche Einflußfaktoren, Wirtschaftlichkeit der Pflanzenproduktion, der Tierproduktion und der Nebenbereiche; Beurteilung von Kennzahlen für Teilbereiche des Betriebes.
Finanzierung und Investition:
Begriff und Arten der Finanzierung (Betriebs- und Investitionsfinanzierung, Eigen-, Selbst- und Fremdfinanzierung). Zinsen- und Rentenrechnung; Kredite (Formen, Besicherung, Tilgung, Kostenvergleich). Begriff und Arten der Investition; Wirtschaftlichkeit von Investitionen für Teilbereiche und für den Gesamtbetrieb, Leistungen und Kosten von Investitionen, Finanzierbarkeit von Investitionen.
Markt:
Agrarmärkte (Einflußfaktoren, Absatzformen, Absatzwege). Absatzförderung (Qualifizierung, Standardisierung, Herkunftsbezeichnung, Aufmachung und Verpackung, Konservierung, Lagerung). Märkte für pflanzliche und tierische Produkte sowie Betriebsmittel (Marktsituation, gesetzliche Bestimmungen, Vertragslandwirtschaft). Agrarproduktion und Ernährung. Handel (Funktionen, Außen- und Binnenhandel, Handelsgeschäfte). Marketing (Marktforschung, Vertriebssysteme, Werbung, Produkt und Sortimentgestaltung, Diversifikation, Spezialisierung).
Genossenschaftswesen:
Mitgliedschaft (Beitritt, Rechte und Pflichten, Haftung, Austritt), Organe (Arten, Wahl, Rechte und Pflichten), Geschäftsbereich, Revision, Verschmelzung, Auflösung, Konkurs.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Betriebsführung:
Managementfunktionen. Ökonomische und außerökonomische Ziele. Planung; Planungstheorie, Planungsmethoden (Programmplanung, Netzplan, lineare Programmierung), landwirtschaftliche Betriebsplanung, Erstellung von Investitions- und Finanzierungsplänen. Organisation, Menschenführung, Wechselbeziehung zwischen bäuerlichem Betrieb und Haushalt. Überbetriebliche Zusammenarbeit. Kontrolle.
Auswertung der Buchführung:
Bilanzanalyse, Berechnung von Kennzahlen (Rentabilität, Liquidität), Kapitalflußrechnung.
Versicherungswesen:
Sozialversicherung der Bauern und der Dienstnehmer, Lebens-,
Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Haushalts-, Feuer-, Hagel-,
Tierversicherung.
Steuern:
Gliederung der öffentlichen Abgaben; Begriffe;
Abgabenverfahrensrecht, Finanzstrafrecht. Grundsteuer samt Zuschlägen, Umsatz-, Einkommens-, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Kommunalabgabe, Getränkesteuer, Abgabe für alkoholische Getränke, Sonderbestimmungen für Land- und Forstwirtschaft (Pauschalierung, abgabenfreie Hausbranntweinerzeugung). Stempel- und Rechtsgebühren. Staatliche Beihilfen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Betriebsführung und Buchführung im Fachgebiet. Besonders zweckdienlich ist die betriebswirtschaftliche Gegenüberstellung landwirtschaftlicher Produktionsalternativen.
Zur Einübung von Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit empfiehlt sich besonders Gruppenarbeit. Rollenspiele ermöglichen das Erlebnis der Auswirkungen verschiedener Führungsstile sowie der positiven und negativen Funktionen in einer Gruppe. Exkursionen, Lehrausgänge und Vorträge schulfremder Personen erhöhen den Aktualitätsbezug.
Die aktuellsten Zahlen über Struktur und Produktionsbedingungen der österreichischen Land- und Forstwirtschaft finden sich in Publikationen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, von Interessenverbänden und Fachorganisationen.
Bei der Besprechung der einzelnen Vermögensbestände ist die Einbeziehung der Wertarten und des Bewertungsverfahrens von Vorteil.
Die Datenbeschaffung für die Übungen kann von elterlichen Betrieben ausgehen. Vielseitiges Vergleichsmaterial ist für die Gewinnung eines Gesamtüberblicks wichtig. Die Buchführungsübungen gehen zweckmäßigerweise von der Verbuchung einfacher Belege aus und leiten über die Vertiefung durch Kontieren von Übungsbeispielen auf Arbeitsblättern zu komplexeren Geschäftsfällen (Abrechnung gewerblicher und genossenschaftlicher Handels- und Verwertungsbetriebe) über, wobei sowohl pauschalierte als auch buchführungspflichtige Betriebe berücksichtigt werden können. Zur vergleichenden Beurteilung einzelbetrieblicher Buchführungsergebnisse können Buchführungsstatistiken herangezogen werden.
Der Vergleich von Planungsvarianten erfolgt zweckmäßigerweise in Tabellenform, wobei auch der Ist-Zustand aufscheint.
Geeignete Übungsbeispiele im Themenbereich „Finanzierung und Investition'' machen die Zusammenhänge zwischen Gesamteinkommen, Lebenshaltungsaufwand und Kapitaldienstgrenze deutlich.
Das Ausmaß der Übungen beträgt im III. Jahrgang 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu. Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 2 Wochenstunden. Die Übungen bieten Gelegenheit zur betriebswirtschaftlichen Bearbeitung größerer, auch fachübergreifender Projekte in Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Pflichtgegenstände. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, kommt dabei der Verwendung der elektronischen Datenverarbeitung große Bedeutung zu.
In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im III. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig. In jedem Jahrgang sind 2 Schularbeiten, davon im römisch drei. Jahrgang eine bis zu dreistündige Schularbeit, zulässig.
RAUMORDNUNG UND UMWELTSCHUTZ
Siehe Anlage 3
AGRARMARKETING UND FREMDENVERKEHR
Siehe Anlage 3
23. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 3
B. FREIGEGENSTÄNDE
OBSTBAU UND BIENENKUNDE
Siehe Anlage 3
JAGD UND FISCHEREI
Siehe Anlage 3
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage 3
KURZSCHRIFT
Siehe Anlage 3
VOLKSKUNDE
Siehe Anlage 3
ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE
Siehe Anlage 3
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
MUSIKERZIEHUNG
Siehe Anlage 3
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Siehe Anlage 3
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 3
HAUSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 3
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 3
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*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Art. I Abs. 2 der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt Ia). *) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Artikel römisch eins, Absatz 2, der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt römisch eins a).
*1) Mit Übungen
*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im I. und II. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. *2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.