Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fahrprüfungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 321/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Inhalte der klassenspezifischen Fragen
§ 5.Paragraph 5,
Hinsichtlich der angestrebten Fahrzeugklassen haben sich die Fragen zusätzlich auf folgende Themenbereiche zu erstrecken:
die für die betreffende Fahrzeugklasse maßgeblichen Verkehrsvorschriften und Pflichten des Lenkers
das Verhalten, wie insbesondere:
das ausreichende Verständnis für die Fahrzeugtechnik, wie insbesondere:
Fehlererkennung und Fehlerbegrenzung
einfache Wartung zur Funktionstüchtigkeit
jeweils für Motor, Kraftübertragung, elektrische Anlagen, Rahmen, Aufbauten, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen und Bremsen für Zugfahrzeug und Anhänger
die Fahrphysik und die Ladung, wie insbesondere die Ladetechnik und die Ladungssicherung hinsichtlich verschiedener Fahrzeugarten
das umweltbewußte und wirtschaftliche Fahren unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
die Routenwahl und das Lesen von Straßenkarten.
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2013
Dokumentnummer
NOR12157988
Alte Dokumentnummer
N9199749417L