Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 225/1980Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
(Anm.: aus BGBl. Nr. 225/1980, zu den §§ 32, 56 und zur Anlage, BGBl. Nr. 152/1957)Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1980,, zu den Paragraphen 32, 56 und zur Anlage, Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1957,)
(1)Absatz eins,Die in Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderliche Neubemessung der Versorgungsleistungen und des Taschengeldes gemäß Art. I Z 25 hat von Amts wegen zu erfolgen.Die in Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderliche Neubemessung der Versorgungsleistungen und des Taschengeldes gemäß Artikel römisch eins, Ziffer 25, hat von Amts wegen zu erfolgen.
(2)Absatz 2,Kiefer- und gesichtsverletzten Beschädigten mit Speichelfluß und Stützmiederträgern mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 vH gemäß § 32 Abs. 3 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 über den Umfang der Anlage hinaus im Ausmaß der gemäß Abschnitt VII Abs. 1 Z 1 der Anlage zu §§ 32 und 33 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 gewährte Leistungen gelten als gemäß Art. I Z 44 zuerkannte Pauschbeträge für außergewöhnlichen Kleider- und Wäscheverbrauch.Kiefer- und gesichtsverletzten Beschädigten mit Speichelfluß und Stützmiederträgern mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 vH gemäß Paragraph 32, Absatz 3, des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 über den Umfang der Anlage hinaus im Ausmaß der gemäß Abschnitt römisch sieben Absatz eins, Ziffer eins, der Anlage zu Paragraphen 32 und 33 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 gewährte Leistungen gelten als gemäß Artikel römisch eins, Ziffer 44, zuerkannte Pauschbeträge für außergewöhnlichen Kleider- und Wäscheverbrauch.
Schlagworte
Kieferbeschädigte, Kleiderverbrauch
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2024
Dokumentnummer
NOR12161125
Alte Dokumentnummer
N6195711779A