RS0065907
Rechtssatz
zuletzt 08.03.1994Zivilrecht
Daß Ansprüche von Hinterbliebenen nach Kriegsopfern im Sinne des § 1 KOVG 1957 in § 26 Abs 3 TabMG nicht erwähnt sind, entspricht zweifellos der Absicht des Gesetzgebers, nach den Kriegsopfern nur noch diejenigen Personen zu fördern die Kriegsopfer, denen a …