Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 405/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 307/1999Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 307 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Text
§ 4.Paragraph 4,
Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG werden nachfolgende Strecken zum Bau übertragen:
Volders/Baumkirchen-Gärberbach (Umfahrung Innsbruck); der Rahmen für die Bauzeit wird mit 4 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 3,2 Milliarden Schilling festgelegt;
im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang/Puchheim die in § 1 Abs. 1 lit. a genannten Linienverbesserungen; der Rahmen für die Bauzeit wird mit 7 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 12,6 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang/Puchheim die in Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, genannten Linienverbesserungen; der Rahmen für die Bauzeit wird mit 7 Jahren ab Baugenehmigung, für die Kosten mit 12,6 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
im Streckenabschnitt St. Pölten - Attnang/Puchheim
die Linienverbesserung Kottingburgstall
sowie im Streckenabschnitt Graz - Koralmtunnel - Klagenfurt (Koralmbahn)
der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Graz Puntigam
Werndorf einschließlich der Errichtung einer Bahnstromübertragungsleitung samt Unterwerk (Graz - Werndorf, 1. Stufe);
der zweigleisige Ausbau im Streckenabschnitt Althofen - Klagenfurt (1. Stufe) und
die Infrastruktur Terminal Werndorf;
der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Kottingburgstall wird mit zwei Jahren ab Baugenehmigung und
der Rahmen für die Bauzeit für den zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte Graz Puntigam - Werndorf einschließlich der Errichtung einer Bahnstromübertragungsleitung samt Unterwerk (Graz - Werndorf, 1. Stufe) und Althofen - Klagenfurt (1. Stufe) sowie der Infrastruktur Terminal Werndorf mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
der Rahmen für die Kosten wird mit 6,7 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
die Infrastruktur Terminal Werndorf ist für den Abschluß eines Vertrages über die Beteiligung Dritter an der Finanzierung nach Abschluß des Baues an die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH zu übergeben;
Strecke Gloggnitz - Mürzzuschlag;
der Rahmen für die Bauzeit wird mit zehn Jahren ab Vorliegen der naturschutzrechtlichen Genehmigung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz, für die Kosten mit 8,6 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
Verbindungsstrecke zwischen Pyhrn- und Westbahn Traun-Marchtrenk; Bauzeitrahmen drei Jahre sechs Monate ab Baugenehmigung;
der Rahmen für die Kosten wird mit 0,79 Milliarden Schilling festgelegt;
im Streckenabschnitt St. Pölten-Attnang-Puchheim
die Umfahrung St. Peter-Seitenstetten,
die Linienverbesserung Sarling-Ybbs,
der Umbau des Bahnhofes Pöchlarn,
der Umbau des Bahnhofes St. Valentin,
die Linienverbesserung Sierning,
die Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten;
der Rahmen für die Bauzeit der Umfahrung Loosdorf, der Umfahrung St. Peter-Seitenstetten, der Linienverbesserung Sarling-Ybbs, des Umbaues des Bahnhofes Pöchlarn und des Umbaues des Bahnhofes St. Valentin wird mit sechs Jahren ab Baugenehmigung, der Rahmen für die Bauzeit der Linienverbesserung Sierning und der Linienverbesserung Aschbach-Krenstetten mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
der Rahmen für die Kosten wird mit 6,2 Milliarden Schilling (Preisbasis 1. Jänner 1995) festgelegt;
Knoten Rohr - Knoten Wagram (Güterzugumfahrung St. Pölten);
der Rahmen für die Bauzeit wird mit acht Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
der Rahmen für die Kosten wird mit 8,5 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel”);
der Rahmen für die Bauzeit wird mit neun Jahren ab Baugenehmigung festgelegt;
der Rahmen für die Kosten wird mit 11,9 Milliarden Schilling (Preisbasis: 1. Jänner 1999) festgelegt;
Umfahrung Enns; der Rahmen für die Bauzeit wird mit fünf Jahren ab Baugenehmigung festgelegt.
Der Kostenrahmen für den unter lit. i genannten Streckenabschnitt wird nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung festgelegt.Der Kostenrahmen für den unter Litera i, genannten Streckenabschnitt wird nach Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung festgelegt.
Schlagworte
Pyhrnbahn, Streckenabschnitt
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2026
Dokumentnummer
NOR40000057