(5)Absatz 5,Für den Fall, dass zwei Prüfungsgebiete in Form einer fächerübergreifenden Schwerpunktprüfung abgelegt werden, sind dem Prüfungskandidaten in jedem Prüfungsgebiet zwei voneinander unabhängige Aufgaben, die fächerübergreifende Aspekte zu beinhalten haben, schriftlich zur Wahl vorzulegen. Wird eine mündliche Teilprüfung gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 lit. a oder lit. b und ein weiteres Prüfungsgebiet in Form einer fächerübergreifenden Schwerpunktprüfung abgelegt, so sind dem Prüfungskandidaten zusätzlich zur Aufgabe über die Diplomarbeit bzw. über die fachspezifische Themenstellung zwei voneinander unabhängige Aufgaben, die fächerübergreifende Aspekte zu beinhalten haben, schriftlich zur Wahl vorzulegen. Werden die mündlichen Teilprüfungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 lit. a und lit. b in Form einer fächerübergreifenden Schwerpunktprüfung abgelegt, so sind dem Prüfungskandidaten zusätzlich zu den Aufgaben über die Diplomarbeit und die fachspezifische Themenstellung zwei voneinander unabhängige Aufgaben, die fächerübergreifende Aspekte zu beinhalten haben, schriftlich zur Wahl vorzulegen.Für den Fall, dass zwei Prüfungsgebiete in Form einer fächerübergreifenden Schwerpunktprüfung abgelegt werden, sind dem Prüfungskandidaten in jedem Prüfungsgebiet zwei voneinander unabhängige Aufgaben, die fächerübergreifende Aspekte zu beinhalten haben, schriftlich zur Wahl vorzulegen. Wird eine mündliche Teilprüfung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, oder Litera b und ein weiteres Prüfungsgebiet in Form einer fächerübergreifenden Schwerpunktprüfung abgelegt, so sind dem Prüfungskandidaten zusätzlich zur Aufgabe über die Diplomarbeit bzw. über die fachspezifische Themenstellung zwei voneinander unabhängige Aufgaben, die fächerübergreifende Aspekte zu beinhalten haben, schriftlich zur Wahl vorzulegen. Werden die mündlichen Teilprüfungen gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a und Litera b, in Form einer fächerübergreifenden Schwerpunktprüfung abgelegt, so sind dem Prüfungskandidaten zusätzlich zu den Aufgaben über die Diplomarbeit und die fachspezifische Themenstellung zwei voneinander unabhängige Aufgaben, die fächerübergreifende Aspekte zu beinhalten haben, schriftlich zur Wahl vorzulegen.