Anlage 4Lehrplan für die Ausbildung zum FahrprüferI. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen B, BE und Frömisch eins. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen B, BE und FI.1. Theoretische Ausbildung (32 UE)römisch eins.1. Theoretische Ausbildung (32 UE) I.1.1 Allgemeine Kenntnisse (6 UE)römisch eins.1.1 Allgemeine Kenntnisse (6 UE) Theorie des Fahrverhaltens Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung Anforderungen an die Fahrprüfung einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und Auslegungsleitlinien
I.1.2 Bewertungsfähigkeit (16 UE)römisch eins.1.2 Bewertungsfähigkeit (16 UE) Theorie und Praxis der Bewertung (Fehlererkennung, Tauglichkeitsniveau) Besprechung der Inhalte des Prüferhandbuchs Einheitlichkeit und Kohärenz der Bewertung Fähigkeit, die Leistung des Bewerbers insgesamt genau zu beobachten, zu kontrollieren und zu bewerten, und zwar insbesondere das richtige und umfassende Erkennen gefährlicher Situationen die genaue Bestimmung von Ursache und voraussichtlicher Auswirkung derartiger Situationen (defensives Fahren) die Fähigkeit zur kraftstoffsparenden und umweltfreundlichen Fahrweise rasche Aneignung von Informationen und Herausfiltern von Kernpunkten vorausschauendes Handeln, Erkennung potenzieller Probleme und Entwicklung von entsprechenden Abhilfestrategien
I.1.3 Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE)römisch eins.1.3 Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE) nicht diskriminierende und respektvolle Behandlung der Kandidaten festlegen und vermitteln, worauf sich der Kandidat in der Prüfung einzustellen hat (Prüfungspsychologie) klar kommunizieren, wobei Inhalt, Stil und Wortwahl der Zielgruppe entsprechen müssen und auf Fragen der Kandidaten einzugehen ist klare Rückmeldung in Bezug auf das Prüfungsergebnis Kenntnisse in Verkehrssinnbildung Gefahrenvermeidung und Defensivtraining GDE-Matrix (Goals for Driver Education) Methoden der hierarchischen Beurteilung des Fahrerverhaltens (Können – Wissen – Fahrmotive) Prinzipien des Coachings (didaktische Methoden zur Vermittlung der Eigenverantwortung)
I.1.4 Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE)römisch eins.1.4 Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE) fahrzeugtechnische Kenntnisse (insbesondere Lenkung, Reifen, Bremsen, Beleuchtung) Kenntnisse der Ladungssicherung Kenntnisse über Fahrzeugphysik wie Geschwindigkeit, Reibung, Dynamik, Energie Kenntnisse in kraftstoffsparender und umweltschonender Fahrweise
I.2. Praktische Ausbildung (48 UE)römisch eins.2. Praktische Ausbildung (48 UE) I.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE)römisch eins.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE) praktische Übungen des Lehrplanes B Fahren mit einem Anhänger inkl. Rangierübungen auf einem Übungsgelände Feedbackfahrt mit kommentierten Fahren in allen 4 Verkehrsräumen
I.2.2 Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE)römisch eins.2.2 Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE) I.2.3 Fahrsicherheitstraining (8 UE)römisch eins.2.3 Fahrsicherheitstraining (8 UE) Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining entsprechend der Mehrphasenausbildung für die Klasse B oder Höherwertiges
I.2.4 Hospitieren (28 UE)römisch eins.2.4 Hospitieren (28 UE) Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen B und BE (möglichst auch Klasse F) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
II. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse Arömisch zwei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse AII.1. Theoretische Ausbildung (4 UE)römisch zwei.1. Theoretische Ausbildung (4 UE) klassenspezifische rechtliche Kenntnisse klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung: Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs Straßen- und Witterungsverhältnisse anderer Verkehrsteilnehmer Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
II.2. Praktische Ausbildung (8 UE)römisch zwei.2. Praktische Ausbildung (8 UE) II.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)römisch zwei.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE) praktische Übungen des Lehrplanes A Fahren im Verkehr unter Beachtung: Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
II.2.2 Hospitieren (4 UE)römisch zwei.2.2 Hospitieren (4 UE) Teilnahme an Fahrprüfungen der Klasse A mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
III. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse CErömisch drei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse CEIII.1. Theoretische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE)römisch drei.1. Theoretische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE) klassenspezifische rechtliche Kenntnisse klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung: Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs Straßen- und Witterungsverhältnisse anderer Verkehrsteilnehmer Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches
III.2. Praktische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE)römisch drei.2. Praktische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE) III.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)römisch drei.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE) praktische Übungen des Lehrplanes C Fahren im Verkehr unter Beachtung: Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
III.2.2 Hospitieren (4 UE)römisch drei.2.2 Hospitieren (4 UE) Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
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