Rechtstracker.at

Anl. 4 FSG-PV

Fassungen
05.07.2012 bis 03.07.2015 — BGBl. II Nr. 244/2012
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4 heute01.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 415/2020
Anl. 401.10.201930.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 229/2019
Anl. 404.07.201530.09.2019 § → § BGBl. II Nr. 187/2015
Anl. 405.07.201203.07.2015 BGBl. II Nr. 244/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fahrprüfungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 244 aus 2012,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

05.07.2012BGBl. II Nr. 244/2012

Außerkrafttretensdatum

03.07.2015danach: BGBl. II Nr. 187/2015

Abkürzung

FSG-PV

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Text

Anlage 4

Lehrplan für die Ausbildung zum Fahrprüfer

römisch eins. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen B, BE und F

römisch eins.1. Theoretische Ausbildung (32 UE)

römisch eins.1.1 Allgemeine Kenntnisse (6 UE)

  • Strichaufzählung
    Theorie des Fahrverhaltens
  • Strichaufzählung
    Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Fahrprüfung
  • Strichaufzählung
    einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und Auslegungsleitlinien

römisch eins.1.2 Bewertungsfähigkeit (16 UE)

  • Strichaufzählung
    Theorie und Praxis der Bewertung (Fehlererkennung, Tauglichkeitsniveau)
  • Strichaufzählung
    Besprechung der Inhalte des Prüferhandbuchs
  • Strichaufzählung
    Einheitlichkeit und Kohärenz der Bewertung
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit, die Leistung des Bewerbers insgesamt genau zu beobachten, zu kontrollieren und zu bewerten, und zwar insbesondere
    • Strichaufzählung
      das richtige und umfassende Erkennen gefährlicher Situationen
    • Strichaufzählung
      die genaue Bestimmung von Ursache und voraussichtlicher Auswirkung derartiger Situationen (defensives Fahren)
    • Strichaufzählung
      die Fähigkeit zur kraftstoffsparenden und umweltfreundlichen Fahrweise
    • Strichaufzählung
      rasche Aneignung von Informationen und Herausfiltern von Kernpunkten
    • Strichaufzählung
      vorausschauendes Handeln, Erkennung potenzieller Probleme und Entwicklung von entsprechenden Abhilfestrategien

römisch eins.1.3 Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE)

  • Strichaufzählung
    nicht diskriminierende und respektvolle Behandlung der Kandidaten
  • Strichaufzählung
    festlegen und vermitteln, worauf sich der Kandidat in der Prüfung einzustellen hat (Prüfungspsychologie)
  • Strichaufzählung
    klar kommunizieren, wobei Inhalt, Stil und Wortwahl der Zielgruppe entsprechen müssen und auf Fragen der Kandidaten einzugehen ist
  • Strichaufzählung
    klare Rückmeldung in Bezug auf das Prüfungsergebnis
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in Verkehrssinnbildung
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungstraining
  • Strichaufzählung
    Gefahrenerkennung
  • Strichaufzählung
    Gefahrenvermeidung und Defensivtraining
  • Strichaufzählung
    GDE-Matrix (Goals for Driver Education)
  • Strichaufzählung
    Methoden der hierarchischen Beurteilung des Fahrerverhaltens (Können – Wissen – Fahrmotive)
  • Strichaufzählung
    Prinzipien des Coachings (didaktische Methoden zur Vermittlung der Eigenverantwortung)

römisch eins.1.4 Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE)

  • Strichaufzählung
    fahrzeugtechnische Kenntnisse (insbesondere Lenkung, Reifen, Bremsen, Beleuchtung)
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Ladungssicherung
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Fahrzeugphysik wie Geschwindigkeit, Reibung, Dynamik, Energie
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in kraftstoffsparender und umweltschonender Fahrweise

römisch eins.2. Praktische Ausbildung (48 UE)

römisch eins.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes B
  • Strichaufzählung
    Fahren mit einem Anhänger inkl. Rangierübungen auf einem Übungsgelände
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren
  • Strichaufzählung
    Feedbackfahrt mit kommentierten Fahren in allen 4 Verkehrsräumen

römisch eins.2.2 Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE)

  • Strichaufzählung
    Spritspartraining

römisch eins.2.3 Fahrsicherheitstraining (8 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining entsprechend der Mehrphasenausbildung für die Klasse B oder Höherwertiges

römisch eins.2.4 Hospitieren (28 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen B und BE (möglichst auch Klasse F) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch zwei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse A

römisch zwei.1. Theoretische Ausbildung (4 UE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    Straßen- und Witterungsverhältnisse
  • Strichaufzählung
    anderer Verkehrsteilnehmer
  • Strichaufzählung
    Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

römisch zwei.2. Praktische Ausbildung (8 UE)

römisch zwei.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes A
  • Strichaufzählung
    Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren

römisch zwei.2.2 Hospitieren (4 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der Klasse A mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch drei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse CE

römisch drei.1. Theoretische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    Straßen- und Witterungsverhältnisse
  • Strichaufzählung
    anderer Verkehrsteilnehmer
  • Strichaufzählung
    Ladungssicherung
  • Strichaufzählung
    Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

römisch drei.2. Praktische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE)

römisch drei.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes C
  • Strichaufzählung
    Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren

römisch drei.2.2 Hospitieren (4 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

Schlagworte

Straßenverhältnis

Im RIS seit

06.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015

Gesetzesnummer

10012725

Dokumentnummer

NOR40140909