Rechtstracker.at

Anl. 4 FSG-PV

Fassungen
01.10.2019 bis 30.11.2020 — BGBl. II Nr. 229/2019
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4 heute01.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 415/2020
Anl. 401.10.201930.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 229/2019
Anl. 404.07.201530.09.2019 § → § BGBl. II Nr. 187/2015
Anl. 405.07.201203.07.2015 BGBl. II Nr. 244/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fahrprüfungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.10.2019BGBl. II Nr. 229/2019

Außerkrafttretensdatum

30.11.2020danach: BGBl. II Nr. 415/2020

Abkürzung

FSG-PV

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Text

Anlage 4

Lehrplan für die Ausbildung zum Fahrprüfer
I. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse B

römisch eins.1. Theoretische Ausbildung (28 UE)

römisch eins.1.1. Allgemeine Kenntnisse (6 UE)

  • Strichaufzählung
    Theorie des Fahrverhaltens
  • Strichaufzählung
    Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Fahrprüfung
  • Strichaufzählung
    einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und Auslegungsleitlinien

römisch eins.1.2. Bewertungsfähigkeit (12 UE)

  • Strichaufzählung
    Theorie und Praxis der Bewertung (Fehlererkennung, Tauglichkeitsniveau)
  • Strichaufzählung
    Besprechung der Inhalte des Prüferhandbuchs
  • Strichaufzählung
    Einheitlichkeit und Kohärenz der Bewertung
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit, die Leistung des Bewerbers insgesamt genau zu beobachten, zu kontrollieren und zu bewerten, und zwar insbesondere
    • Strichaufzählung
      das richtige und umfassende Erkennen gefährlicher Situationen
    • Strichaufzählung
      die genaue Bestimmung von Ursache und voraussichtlicher Auswirkung derartiger Situationen (defensives Fahren)
    • Strichaufzählung
      die Fähigkeit zur kraftstoffsparenden und umweltfreundlichen Fahrweise
    • Strichaufzählung
      rasche Aneignung von Informationen und Herausfiltern von Kernpunkten
    • Strichaufzählung
      vorausschauendes Handeln, Erkennung potenzieller Probleme und Entwicklung von entsprechenden Abhilfestrategien

römisch eins.1.3. Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE)

  • Strichaufzählung
    nicht diskriminierende und respektvolle Behandlung der Kandidaten
  • Strichaufzählung
    festlegen und vermitteln, worauf sich der Kandidat in der Prüfung einzustellen hat (Prüfungs-psychologie)
  • Strichaufzählung
    klar kommunizieren, wobei Inhalt, Stil- und Wortwahl der Zielgruppe entsprechen müssen und auf Fragen der Kandidaten einzugehen ist
  • Strichaufzählung
    klare Rückmeldung in Bezug auf das Prüfungsergebnis
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in Verkehrssinnbildung
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungstraining
  • Strichaufzählung
    Gefahrenerkennung
  • Strichaufzählung
    Gefahrenvermeidung und Defensivtraining
  • Strichaufzählung
    GDE-Matrix (Goals for Driver Education)
  • Strichaufzählung
    Methoden der hierarchischen Beurteilung des Fahrerverhaltens (Können – Wissen – Fahrmotive)
  • Strichaufzählung
    Prinzipien des Coachings (didaktische Methoden zur Vermittlung der Eigenverantwortung)

römisch eins.1.4. Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE)

  • Strichaufzählung
    fahrzeugtechnische Kenntnisse (insbesondere Lenkung, Reifen, Bremsen, Beleuchtung)
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Ladungssicherung
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Fahrzeugphysik wie Geschwindigkeit, Reibung, Dynamik, Energie
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in kraftstoffsparender und umweltschonender Fahrweise

römisch eins.2. Praktische Ausbildung (44 UE)

römisch eins.2.1. Persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes B, das sind die im Paragraph 11, Absatz 4, Ziffer 2, FSG angeführten Übungen (Anlage 10c der KDV 1967)
  • Strichaufzählung
    Fahren mit einem Anhänger inkl. Rangierübungen auf einem Übungsgelände (möglichst auch Klasse F)
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren
  • Strichaufzählung
    Feedbackfahrt mit kommentierten Fahren in allen 4 Verkehrsräumen

römisch eins.2.2. Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE)

  • Strichaufzählung
    Spritspartraining

römisch eins.2.3. Fahrsicherheitstraining (8 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining entsprechend der Mehrphasenausbildung für die Klasse B oder Höherwertiges

römisch eins.2.4. Hospitieren (24 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen B (möglichst auch Klasse F) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfungsprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch zwei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse A

römisch zwei.1. Theoretische Ausbildung (4 UE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
    • Strichaufzählung
      Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeuges
    • Strichaufzählung
      Straßen- und Witterungsverhältnisse
    • Strichaufzählung
      anderer Verkehrsteilnehmer
    • Strichaufzählung
      Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

römisch zwei.2. Praktische Ausbildung (8 UE)

römisch zwei.2.1. Persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes A, u.zw. Spurgasse, Achterfahren usw. (Anlage 10b der KDV 1967)
  • Strichaufzählung
    Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren

römisch zwei.2.2. Hospitieren (4 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der Klasse A mit selbständigem Ausfüllen eines Prüfungsprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch drei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse BE

römisch drei.1. Theoretische Ausbildung (2 UE)

 Klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
    • Strichaufzählung
      Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeuges
    • Strichaufzählung
      Straßen- und Witterungsverhältnisse
    • Strichaufzählung
      anderer Verkehrsteilnehmer
    • Strichaufzählung
      Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüfungshandbuches

römisch drei.2. Praktische Ausbildung (2 UE)

  • Strichaufzählung
    Hospitieren
  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen BE oder CE mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüf-ungsprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch vier. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen C und CE

römisch vier.1. Theoretische Ausbildung (6 UE für C + weitere 2 UE für CE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    Straßen- und Witterungsverhältnisse
  • Strichaufzählung
    anderer Verkehrsteilnehmer
  • Strichaufzählung
    Ladungssicherung
  • Strichaufzählung
    Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

römisch vier.2. Praktische Ausbildung (8 UE für C + weitere 4 UE für CE)

römisch vier.2.1. persönliche hohe Fahrfertigkeiten (2 UE für C + weitere 2 UE für CE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes C bzw. CE, u.zw. Rangierübungen und dgl. (Anlage 10g der KDV 1967)
  • Strichaufzählung
    Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren

römisch vier.2.2. Hospitieren (6 UE für C+ weitere 2 UE für CE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfungsprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch fünf. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen D und DE

römisch fünf.1. Theoretische Ausbildung (4 UE für D und weitere 2 UE für DE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Be-achtung:
    • Strichaufzählung
      Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
    • Strichaufzählung
      Straßen- und Witterungsverhältnisse
    • Strichaufzählung
      anderer Verkehrsteilnehmer
    • Strichaufzählung
      Personensicherheit / Erste Hilfe
    • Strichaufzählung
      Ladungssicherung
    • Strichaufzählung
      Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

römisch fünf.2. Praktische Ausbildung (4 UE für D + weitere 2 UE für DE)

römisch fünf.2.1. persönliche hohe Fahrfertigkeiten (2 UE für D + weitere 1 UE für DE)

  • Strichaufzählung
    Übungen im verkehrsfreien Raum laut Prüfprotokoll Klasse D1/D bzw. _E
  • Strichaufzählung
    Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren

römisch fünf.2.2. Hospitieren (2 UE für D + weitere 1 UE für DE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen C, CE (möglichst auch Klassen D, DE) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch sechs. Theoretische Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse F (2 UE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse

Schlagworte

Straßenverhältnis, Stilwahl

Im RIS seit

30.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2020

Gesetzesnummer

10012725

Dokumentnummer

NOR40216805