Rechtstracker.at

Anl. 4 FSG-PV

Fassungen
04.07.2015 bis 30.09.2019 — BGBl. II Nr. 187/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4 heute01.12.2020 § → § BGBl. II Nr. 415/2020
Anl. 401.10.201930.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 229/2019
Anl. 404.07.201530.09.2019 § → § BGBl. II Nr. 187/2015
Anl. 405.07.201203.07.2015 BGBl. II Nr. 244/2012

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Fahrprüfungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 321 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2015,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

04.07.2015BGBl. II Nr. 187/2015

Außerkrafttretensdatum

30.09.2019danach: BGBl. II Nr. 229/2019

Abkürzung

FSG-PV

Index

90/02 Kraftfahrrecht

Text

Anlage 4

Lehrplan für die Ausbildung zum Fahrprüfer

römisch eins. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klassen B, BE und F

römisch eins.1. Theoretische Ausbildung (32 UE)

römisch eins.1.1 Allgemeine Kenntnisse (6 UE)

  • Strichaufzählung
    Theorie des Fahrverhaltens
  • Strichaufzählung
    Gefahrenerkennung und Unfallvermeidung
  • Strichaufzählung
    Anforderungen an die Fahrprüfung
  • Strichaufzählung
    einschlägige Straßenverkehrsvorschriften einschließlich der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Rechtsvorschriften und Auslegungsleitlinien

römisch eins.1.2 Bewertungsfähigkeit (16 UE)

  • Strichaufzählung
    Theorie und Praxis der Bewertung (Fehlererkennung, Tauglichkeitsniveau)
  • Strichaufzählung
    Besprechung der Inhalte des Prüferhandbuchs
  • Strichaufzählung
    Einheitlichkeit und Kohärenz der Bewertung
  • Strichaufzählung
    Fähigkeit, die Leistung des Bewerbers insgesamt genau zu beobachten, zu kontrollieren und zu bewerten, und zwar insbesondere
    • Strichaufzählung
      das richtige und umfassende Erkennen gefährlicher Situationen
    • Strichaufzählung
      die genaue Bestimmung von Ursache und voraussichtlicher Auswirkung derartiger Situationen (defensives Fahren)
    • Strichaufzählung
      die Fähigkeit zur kraftstoffsparenden und umweltfreundlichen Fahrweise
    • Strichaufzählung
      rasche Aneignung von Informationen und Herausfiltern von Kernpunkten
    • Strichaufzählung
      vorausschauendes Handeln, Erkennung potenzieller Probleme und Entwicklung von entsprechenden Abhilfestrategien

römisch eins.1.3 Kenntnisse betreffend Qualität der Fahrprüfung und Verkehrssinnbildung (8 UE)

  • Strichaufzählung
    nicht diskriminierende und respektvolle Behandlung der Kandidaten
  • Strichaufzählung
    festlegen und vermitteln, worauf sich der Kandidat in der Prüfung einzustellen hat (Prüfungspsychologie)
  • Strichaufzählung
    klar kommunizieren, wobei Inhalt, Stil und Wortwahl der Zielgruppe entsprechen müssen und auf Fragen der Kandidaten einzugehen ist
  • Strichaufzählung
    klare Rückmeldung in Bezug auf das Prüfungsergebnis
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in Verkehrssinnbildung
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmungstraining
  • Strichaufzählung
    Gefahrenerkennung
  • Strichaufzählung
    Gefahrenvermeidung und Defensivtraining
  • Strichaufzählung
    GDE-Matrix (Goals for Driver Education)
  • Strichaufzählung
    Methoden der hierarchischen Beurteilung des Fahrerverhaltens (Können – Wissen – Fahrmotive)
  • Strichaufzählung
    Prinzipien des Coachings (didaktische Methoden zur Vermittlung der Eigenverantwortung)

römisch eins.1.4 Fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse (2 UE)

  • Strichaufzählung
    fahrzeugtechnische Kenntnisse (insbesondere Lenkung, Reifen, Bremsen, Beleuchtung)
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse der Ladungssicherung
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Fahrzeugphysik wie Geschwindigkeit, Reibung, Dynamik, Energie
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse in kraftstoffsparender und umweltschonender Fahrweise

römisch eins.2. Praktische Ausbildung (48 UE)

römisch eins.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (8 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes B
  • Strichaufzählung
    Fahren mit einem Anhänger inkl. Rangierübungen auf einem Übungsgelände
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren
  • Strichaufzählung
    Feedbackfahrt mit kommentierten Fahren in allen 4 Verkehrsräumen

römisch eins.2.2 Kraftstoffsparende und umweltfreundliche Fahrweise (4 UE)

  • Strichaufzählung
    Spritspartraining

römisch eins.2.3 Fahrsicherheitstraining (8 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining entsprechend der Mehrphasenausbildung für die Klasse B oder Höherwertiges

römisch eins.2.4 Hospitieren (28 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der Klassen B und BE (möglichst auch Klasse F) mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch zwei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse A

römisch zwei.1. Theoretische Ausbildung (4 UE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    Straßen- und Witterungsverhältnisse
  • Strichaufzählung
    anderer Verkehrsteilnehmer
  • Strichaufzählung
    Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

römisch zwei.2. Praktische Ausbildung (8 UE)

römisch zwei.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (4 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes A
  • Strichaufzählung
    Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren

römisch zwei.2.2 Hospitieren (4 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der Klasse A mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

römisch drei. Ausbildung zum Fahrprüfer für die Klasse CE

römisch drei.1. Theoretische Ausbildung für die Klasse CE (8 UE)

  • Strichaufzählung
    klassenspezifische rechtliche Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische fahrzeugtechnische und physikalische Kenntnisse
  • Strichaufzählung
    klassenspezifische Theorie der Bewertung (defensives und partnerbewusstes Fahren) unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    Straßen- und Witterungsverhältnisse
  • Strichaufzählung
    anderer Verkehrsteilnehmer
  • Strichaufzählung
    Ladungssicherung
  • Strichaufzählung
    Besprechung klassenspezifischer Inhalte des Prüferhandbuches

römisch drei.2. Praktische Ausbildung für die Klasse CE (12 UE)

römisch drei.2.1 persönliche hohe Fahrfertigkeiten (6 UE)

  • Strichaufzählung
    praktische Übungen des Lehrplanes C
  • Strichaufzählung
    Fahren im Verkehr unter Beachtung:
  • Strichaufzählung
    Blicktechnik, Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand, sichere Handhabung des Fahrzeugs
  • Strichaufzählung
    defensives Fahren

römisch drei.2.2 Hospitieren (6 UE)

  • Strichaufzählung
    Teilnahme an Fahrprüfungen der entsprechenden Klassen mit selbstständigem Ausfüllen eines Prüfprotokolls
  • Strichaufzählung
    simulierte Prüfungsfahrt

Schlagworte

Straßenverhältnis

Im RIS seit

15.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2019

Gesetzesnummer

10012725

Dokumentnummer

NOR40172208