(3)Absatz 3,Ausbeutung umfasst die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Entnahme eines Organs im Sinn des § 3 Z 6 OTPG, von Gewebe, Zellen, Blut oder Blutbestandteilen, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei, die Ausbeutung zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen, die Ausbeutung durch Zwangsheirat (§ 106a), die Ausbeutung durch Leihmutterschaft sowie die Ausbeutung durch eine rechtsmissbräuchliche Adoption.Ausbeutung umfasst die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung durch Entnahme eines Organs im Sinn des Paragraph 3, Ziffer 6, OTPG, von Gewebe, Zellen, Blut oder Blutbestandteilen, die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Ausbeutung zur Bettelei, die Ausbeutung zur Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen, die Ausbeutung durch Zwangsheirat (Paragraph 106 a,), die Ausbeutung durch Leihmutterschaft sowie die Ausbeutung durch eine rechtsmissbräuchliche Adoption.