Norm Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen× ▾ ‹›Gliederung Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen Kundmachung BGBl. Nr. 49/1921 · 11.01.1921▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 49/1921 11.01.1921 Entschließung des Bundespräsidenten, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluß bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1