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Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen

Kundmachung
BGBl. Nr. 49/1921 · 11.01.1921
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 49/1921 11.01.1921 Entschließung des Bundespräsidenten, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluß bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden Stammfassung
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