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Art. 2

Fassungen
ab 01.06.1981 — BGBl. Nr. 220/1981 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute01.06.1981 BGBl. Nr. 220/1981 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische Zusammenarbeit (Indonesien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1981,

Typ

Vertrag – Indonesien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.06.1981BGBl. Nr. 220/1981

Außerkrafttretensdatum

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Text

Artikel 2

Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit gemäß Artikel 1 Absatz 1 wird sich die Österreichische Bundesregierung bemühen, auf Wunsch der Regierung der Republik Indonesien auf folgenden Gebieten Erleichterungen zu gewähren:

  1. Ziffer eins
    Entsendung österreichischer Experten (nachstehend “österreichische Fachkräfte” genannt) nach Indonesien zur Durchführung besonderer Aufgaben und Beistellung der für ihren beruflichen Einsatz erforderlichen Ausrüstung;
  2. Ziffer 2
    Schaffung von Möglichkeiten zu fachlicher und beruflicher Ausbildung für indonesische Praktikanten in Österreich, Indonesien oder in einem anderen von den beiden Regierungen vereinbarten Land;
  3. Ziffer 3
    Beistellung von Ausrüstung, Materialien, Büchern und Dienstleistungen;
  4. Ziffer 4
    Förderung, Unterstützung und erforderlichenfalls Finanzierung von Studien und technischen Belangen von Entwicklungsprojekten in Indonesien, die von österreichischen Firmen und/oder Organisationen durchgeführt werden sollen, welche die Österreichische Bundesregierung bestimmt;
  5. Ziffer 5
    Förderung der Beteiligung Österreichs an Programmen der technischen Zusammenarbeit, die von internationalen Körperschaften oder Organisationen in Indonesien in die Wege geleitet oder verwirklicht werden, sofern diese Programme für geeignet erachtet werden;
  6. Ziffer 6
    Einrichtung von Berufs-, Ausbildungs- und Spezialisierungszentren sowie von Forschungs- und Laborzentren;
                  und
  7. Ziffer 7
    Austausch von technischen Unterlagen.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000723

Dokumentnummer

NOR12010149

alte Dokumentnummer

N1198119134S