Norm Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen× ▾ ‹›Gliederung Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen Fassungen (Gesetz) ab 18.05.1934 — BGBl. II Nr. 22/1934 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute18.05.1934 BGBl. II Nr. 22/1934 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.05.1934 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2