Norm Ausschluss von der Registrierung von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf× ▾ ‹›Gliederung Ausschluss von der Registrierung von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf Fassungen (Gesetz) ab 13.02.1965 — BGBl. Nr. 207/1964 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.02.1965 BGBl. Nr. 207/1964 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 13.02.1965 § 1§ 2Anl. 1