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Ausschluss von der Registrierung von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf

Fassungen (Gesetz)
ab 13.02.1965 — BGBl. Nr. 207/1964 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute13.02.1965 BGBl. Nr. 207/1964 (Stammfassung)
Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate
Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich.
13.02.1965
§ 1
§ 2
Anl. 1