bei Zahlung, Teilzahlung und Wegnahme von Bargeld, selbst wenn sie nicht außerhalb des Gerichts erfolgte,
bis 150 Euro: 4%, mindestens jedoch 4 Euro,
über 150 Euro bis 400 Euro: 3%, mindestens jedoch 6 Euro,
über 400 Euro bis 800 Euro: 2%, mindestens jedoch 12 Euro,
über 800 Euro bis 4 000 Euro: 1%, mindestens jedoch 16 Euro,
über 4 000 Euro bis 8 000 Euro: 0,8%, mindestens jedoch 40 Euro,
über 8 000 Euro: 0,5%, mindestens jedoch 64 Euro;