Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konkursvertrag (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 237/1980Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1980,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
Artikel 14
(1)Absatz eins,Die Wirkungen von Insolvenzverfahren auf laufende Arbeitsverträge richten sich nach dem Recht des Staates, in dem die Arbeit tatsächlich geleistet wird oder geleistet werden sollte.
(2)Absatz 2,Die Wirkungen von Insolvenzverfahren auf Pacht oder Miete von Liegenschaften richten sich nach dem Recht des Staates, in dem sich diese Liegenschaften befinden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR12032286
Alte Dokumentnummer
N2198025157S