Norm Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts× ▾ ‹›Gliederung Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2005 — BGBl. I Nr. 112/2003▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2005 § → § BGBl. I Nr. 112/2003 01.08.198531.12.2004 BGBl. Nr. 322/1985 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2005 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zentrale Behörde§ 2Anbringen des Antrags§ 3Übersetzungen§ 4Prüfung und Weiterleitung des Antrags§ 5Behandlung aus dem Ausland einlangender AnträgeSchlußbestimmungen§ 6§ 7Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 31 (ÜR)BGBl. I Nr. 112/2003