Norm Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts× ▾ ‹›Gliederung Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts Kundmachung BGBl. I Nr. 112/2003 · 12.12.2003▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. I Nr. 112/2003 12.12.2003 112. Bundesgesetz: Außerstreit-Begleitgesetz – AußStr-BegleitG 2 Einheiten BGBl. Nr. 322/1985 06.08.1985 322. Bundesgesetz: Durchführung des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7 Übergangsrecht / Novellen-ArtikelArt. 31 (ÜR)