Norm Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie Erstes und Zweites Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie Erstes und Zweites Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof Fassungen (Gesetz) ab 01.11.2006 — BGBl. III Nr. 84/2007▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.11.2006 § → § BGBl. III Nr. 84/2007 01.08.200431.10.2006 § → § BGBl. III Nr. 208/1998 24.12.199831.07.2004 § → § BGBl. III Nr. 208/1998 01.12.199823.12.1998 BGBl. III Nr. 166/1998 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.11.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenTitel IAllgemeine BestimmungenArt. 1Artikel 1Titel IIAnpassungen des dem Übereinkommen von 1980 als Anhang beigefügten ProtokollsArt. 2Artikel 2Titel IIIAnpassungen des Ersten Protokolls von 1988Art. 3Artikel 3Titel IVSchlußbestimmungenArt. 4Artikel 4Art. 5Artikel 5Art. 6Artikel 6Art. 7Artikel 7Art. 8Artikel 8AnlagenAnl. 1ÜBEREINKOMMEN | über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht 1) aufgelegt zur Unterzeichnung am 19. Juni 1980 in RomAnl. 2betreffend die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht durch den Gerichtshof der Europäischen GemeinschaftenAnl. 3ZWEITES PROTOKOLL | zur Übertragung bestimmter Zuständigkeiten für die Auslegung des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht auf den Gerichtshof der Europäischen GemeinschaftenAnl. 4