Norm Übertragung der Zuständigkeit zur Ausstellung bestimmter Bestätigungen auf Fachverbände der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Übertragung der Zuständigkeit zur Ausstellung bestimmter Bestätigungen auf Fachverbände der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1988 — BGBl. Nr. 570/1987 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.198831.12.1994 BGBl. Nr. 570/1987 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 659/1994 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4