Norm Vorübergehende Verwendung - Waren im Grenzverkehr (Anlage B.8)× ▾ ‹›Gliederung Suchen Vorübergehende Verwendung - Waren im Grenzverkehr (Anlage B.8) Fassungen (Gesetz) ab 15.03.1997 — BGBl. III Nr. 37/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.03.1997 BGBl. III Nr. 37/1997 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5