Norm Durchführung des Kraftfahrliniengesetzes 1952 (1. Durchführungsverordnung)× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Durchführung des Kraftfahrliniengesetzes 1952 (1. Durchführungsverordnung) Fassungen (Gesetz) ab 23.11.1994 — BGBl. Nr. 904/1994▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.199531.12.1999 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 904/1994 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 203/1999 01.12.199431.12.1994 § → § BGBl. Nr. 904/1994 23.11.199430.11.1994 § → § BGBl. Nr. 904/1994 02.09.195422.11.1994 BGBl. Nr. 206/1954 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.11.1994 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Allgemeine Vorschriften.§ 1§ 2§ 3§ 4II. Konzessionsansuchen und -bescheid.§ 5§ 6§ 7III. Verantwortlichkeit bei juristischen Personen.§ 8IV. Fahrpläne.§ 9§ 10V. Kraftfahrlinienbetrieb.A. Fahrzeuge.§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15§ 16§ 17§ 18B. Betriebsleitung.§ 19§ 20§ 21C. Fahrdienst.§ 22§ 23D. Benützung der Fahrzeuge.§ 24§ 25E. Haltestellen.§ 26§ 27§ 28§ 29§ 30§ 31F. Überprüfung der Fahrzeuge.§ 32§ 33§ 34§ 35G. Übergangsbestimmungen.§ 36VI. Ausübung der behördlichen Aufsicht.§ 37VII. Wirksamkeitsbeginn§ 38AnlagenAnl. 1