Norm Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure× ▾ ‹›Gliederung Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure Fassungen (Gesetz) ab 01.10.1986▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.10.198628.02.1991 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 628/1990, BGBl. Nr. 629/1990 01.08.197430.09.1986 BGBl. Nr. 246/1965 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.10.1986 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 4