Norm Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe sowie der Unterstufe× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe sowie der Unterstufe Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1984▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.198404.11.1994 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 854/1994 01.05.197831.12.1983 BGBl. Nr. 130/1978 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1984 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Art des Nachweises der Befähigung§ 2Gegenstände der PrüfungPrüfungskommission§ 3§ 4§ 5§ 6Ladung zur Prüfung§ 7Prüfungsgebühr§ 8ZeugnisSchlußbestimmungen§ 9AnlagenAnl. 1