Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Zypern über die wirtschaftliche, technische, industrielle Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 25/1986Bundesgesetzblatt Nr. 25 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 6
Die während der Laufzeit dieses Abkommens begonnenen und vor dessen Ablauf nicht beendeten Transaktionen werden bis zu ihrer vollständigen Abwicklung fortgesetzt und unterliegen den Bestimmungen dieses Abkommens.
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015
Dokumentnummer
NOR12074706
Alte Dokumentnummer
N5198619493J