Norm Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen× ▾ ‹›Gliederung Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Errichtung von Alarmanlagen Fassungen (Gesetz) ab 01.12.1989 — BGBl. Nr. 509/1989 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.12.198913.10.1995 BGBl. Nr. 509/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 681/1995 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.1989 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Übergangs- und Schlußbestimmungen§ 2§ 3AnlagenAnl. 1