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ANLAGEN
Anlage I
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BESTIMMUNG DER BEGRIFFE „KOHLE'' UND „STAHL''
Die Ausdrücke „Kohle'' und „Stahl'' umfassen die auf nachstehender Liste aufgeführten Erzeugnisse.
Die Tätigkeit der Kommission auf dem Gebiet der Edelstähle, des Kokses und des Schrotts muß die besonderen Bedingungen ihrer Herstellung und des Handels mit diesen Erzeugnissen berücksichtigen.
Die Tätigkeit der Kommission erstreckt sich auf das Gebiet des Gaskokses und der Braunkohle, die nicht zur Brikett- oder Schwelkoksherstellung verwendet wird, nur insoweit, als von diesen verursachte fühlbare Störungen des Brennstoffmarkts dies erforderlich machen.
Die Tätigkeit der Kommission muß auf den Umstand Rücksicht nehmen, daß die Erzeugung gewisser, auf dieser Liste aufgeführter Erzeugnisse in unmittelbarem Zusammenhang steht mit der von Nebenerzeugnissen, die dort nicht aufgeführt sind, deren Verkaufspreise aber den der Haupterzeugnisse bedingen können.
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Kennzahl der
OEEC-Nomenklatur BEZEICHNUNG DER ERZEUGNISSE
(als Hinweis)
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3 000 BRENNSTOFFE
3 100 Steinkohle
3 200 Steinkohlenbriketts
3 300 Koks, mit Ausnahme von Elektrodenkoks und von
Petrolkoks
Steinkohlenschwelkoks
3 400 Braunkohlenbriketts
3 500 Rohbraunkohle
Braunkohlenschwelkoks
4 000 EISENINDUSTRIE
4 100 Rohstoffe für die Erzeugung von Roheisen und
Stahl *1)
Eisenerz (mit Ausnahme von Schwefelkies)
Eisenschwamm und Stahlschwamm *1a)
Schrott
Manganerz
4 200 Roheisen und Ferrolegierungen
Roheisen für die Erzeugung von Stahl
Gießereiroheisen und sonstige Roheisensorten
Spiegeleisen und Hochofen-Ferromangan *2)
4 300 Roh- und Halbfertigerzeugnisse aus Eisen, Stahl
oder Edelstahl einschließlich der zur
Wiederverwendung oder zum Wiederauswalzen
bestimmten Erzeugnisse
Flüssiger Stahl, gleichgültig ob in Blöcken
gegossen oder nicht, darunter zu
Schmiedezwecken bestimmte Blöcke *3)
Halbzeug: Vorgewalzte Blöcke (Luppen), Knüppel
und Brammen, Platinen, warmgewalztes breites
Bandeisen (soweit es nicht als Fertigerzeugnis
anzusehen ist)
4 400 Walzwerksfertigerzeugnisse aus Eisen, Stahl
oder Edelstahl *4)
Schienen, Schwellen, Unterlagsplatten und
Laschen, Träger, schwere Formeisen und
Stabeisen von 80 mm und mehr, Spundwandeisen
Stab- und Profileisen unter 80 mm sowie
Flacheisen unter 150 mm
Walzdraht
Röhrenrundstahl und Röhrenvierkantstahl
Warmgewalztes Bandeisen
(einschl. der Streifen zur Röhrenherstellung)
Warmgewalzte Bleche unter 3 mm Stärke (mit oder
ohne Überzug)
Grob- und Mittelbleche von 3 mm Stärke und
mehr, Universaleisen von 150 mm und mehr
4 500 Weiterverarbeitete Walzwerksfertigerzeugnisse aus
Eisen, Stahl oder Edelstahl *5)
Weißblech, verbleites Blech, Schwarzblech,
verzinkte Bleche, sonstige mit Überzug
versehene Bleche Kaltgewalzte Bleche unter 3 mm
Stärke
Transformatoren- und Dynamobleche
Zur Herstellung von Weißblech bestimmtes
Bandeisen
Kaltgewalzte Bleche, in Form von
Rollen oder Tafeln, mit einer Dicke von 3 mm
oder mehr
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*1) Nicht einbegriffen sind die unter Kennzahl Nr. 4 190 der OEEC-Nomenklatur angeführten Rohstoffe (andere sonst nicht genannte Rohstoffe für die Erzeugung von Roheisen und Stahl), die in der vorliegenden Aufzählung nicht enthalten sind. Nicht einbegriffen sind insbesondere die feuerfesten Stoffe.
*1a) Ausdrücklich einbegriffen sind das eigentliche Schwammeisen,
auch in Brikettform, die Luppen und ähnliche Erzeugnisse. *2) Nicht einbegriffen sind die übrigen Ferrolegierungen. *3) Die Erzeugung von Stahlformguß, der für die Gießereien bestimmt
ist, untersteht der Kommission nur in den Fällen, in denen sie als Tätigkeit der eigentlichen Stahlindustrie zu gelten hat.
Die übrige Erzeugung von Stahlguß für Gießereien, z. B. die der kleinen und mittelgroßen unabhängigen Gießereien, unterliegt lediglich statistischen Kontrollen, ohne daß daraus für sie diskriminierende Maßnahmen erwachsen.
*4) Nicht einbegriffen sind Stahlformguß, Schmiedestücke und die
nach pulvermetallurgischem Verfahren hergestellten Erzeugnisse.
*5) Nicht einbegriffen sind Stahlröhren (nahtlos oder geschweißt),
kaltgewalztes Bandeisen mit weniger als 500 mm Breite (soweit es
nicht zur Weißblechherstellung bestimmt ist), gezogener Draht,
Blankstahl und Gußstücke (Röhren, Gußeisenrohre und
Rohrleitungszubehör, schwere Gußstücke).
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