Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flachsbeihilfenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 167/1995 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 300/2001Bundesgesetzblatt Nr. 167 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Besondere Voraussetzungen für die Lagerbeihilfe
§ 6. (1) Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten für Besitzer von Flachs- oder Hanffasern die Möglichkeit zum Abschluß von Verträgen zur privaten Lagerhaltung (Lagerverträgen) vorgesehen ist, schließt die AMA auf Antrag des Besitzers der Flachs- oder Hanffasern mit diesem einen Lagervertrag über die Fasermengen ab. Diese Fasern müssen die Voraussetzungen der in § 1 genannten Rechtsakte für einen Lagervertrag erfüllen und der AMA vom Erzeuger oder Händler vom Beginn der Einlagerung an zu den in den in § 1 genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Terminen als eingelagert gemeldet sein.Paragraph 6, (1) Soweit in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten für Besitzer von Flachs- oder Hanffasern die Möglichkeit zum Abschluß von Verträgen zur privaten Lagerhaltung (Lagerverträgen) vorgesehen ist, schließt die AMA auf Antrag des Besitzers der Flachs- oder Hanffasern mit diesem einen Lagervertrag über die Fasermengen ab. Diese Fasern müssen die Voraussetzungen der in Paragraph eins, genannten Rechtsakte für einen Lagervertrag erfüllen und der AMA vom Erzeuger oder Händler vom Beginn der Einlagerung an zu den in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten vorgeschriebenen Terminen als eingelagert gemeldet sein.
(2)Absatz 2,Voraussetzung für den Abschluß eines Lagervertrages ist, daß der Antragsteller
nachweist, daß er über die für eine sachgerechte Lagerhaltung geeigneten Einrichtungen verfügt und
auf dem Flachs- oder Hanfsektor tätig ist und, was den Flachs betrifft, gemäß § 7 im öffentlichen Register eingetragen ist.auf dem Flachs- oder Hanfsektor tätig ist und, was den Flachs betrifft, gemäß Paragraph 7, im öffentlichen Register eingetragen ist.
Schlagworte
Flachsfaser, Flachssektor
Dokumentnummer
NOR12086872
Alte Dokumentnummer
N5199550584J