Norm Einrichtung eines Ausbildungsversuches zur Erlernung von mehreren Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit oder mit Zusatzausbildungen× ▾ ‹›Gliederung Einrichtung eines Ausbildungsversuches zur Erlernung von mehreren Lehrberufen in verkürzter Lehrzeit oder mit Zusatzausbildungen Fassungen (Gesetz) ab 01.08.1996 — BGBl. Nr. 552/1996 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.08.199624.12.2018 BGBl. Nr. 552/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.1996 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6