Norm Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in wissenschaftlicher Verwendung an den Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Anstalten× ▾ ‹›Gliederung Pauschalierung der Aufwandsentschädigung für Beamte und Vertragsbedienstete in wissenschaftlicher Verwendung an den Universitäten, Hochschulen und wissenschaftlichen Anstalten Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1988 — BGBl. Nr. 604/1988 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.09.198831.05.2012 BGBl. Nr. 604/1988 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 166/2012 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4