für Wachkommandanten der Sicherheitswache, Gendarmeriepostenkommandanten, Leiter der Verkehrsabteilungen, Kriminalabteilungen, Außenstellen der Gendarmerieposten, Verkehrsabteilungen und Kriminalabteilungen, Bezirksgendarmeriekommandanten und die Stellvertreter dieser Beamten, Referatsleiter der Verkehrsabteilungen und Kriminalabteilungen, Referatsleiter und Sachbearbeiter der Bezirksgendarmeriekommanden, Sachbereichsleiter und Sachbearbeiter der Verkehrsabteilungen, Kriminalabteilungen und des Gendarmerieeinsatzkommandos, sofern sie nicht unter Z 2 fallen, beim Gendarmerieeinsatzkommando als Einsatzeinheitskommandanten oder deren Stellvertreter verwendete Beamte der Verwendungsgruppe E 1 bzw. W 1, den Wachzimmern als Wachhabende zugewiesene Wachebeamte, Sicherheitswachebeamte der Sicherheitswache-Dauerdienste sowie der Dienstführung der Verkehrsabteilung der BPD Wien mit Kontrollfunktion sowie für alle Wachebeamte, die zumindest die Hälfte der Plandienstzeit im exekutiven Außendienst verbringen, weiters für die bei den Verkehrsunfallkommanden der Bundespolizeidirektionen in Verwendung stehenden Wach- bzw. Wagenkommandanten und die übrigen mit der Unfallaufnahme im Außendienst betrauten Sicherheitswachebeamten sowie für die bei den Erhebungsgruppen der Bundespolizeidirektionen mit Erhebungsdiensten betrauten Sicherheitswachebeamten, sofern auf die Beamten der Verkehrsunfallkommanden und Erhebungsgruppen nicht § 1 Z 2 anzuwenden ist, 9,13% des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V,für Wachkommandanten der Sicherheitswache, Gendarmeriepostenkommandanten, Leiter der Verkehrsabteilungen, Kriminalabteilungen, Außenstellen der Gendarmerieposten, Verkehrsabteilungen und Kriminalabteilungen, Bezirksgendarmeriekommandanten und die Stellvertreter dieser Beamten, Referatsleiter der Verkehrsabteilungen und Kriminalabteilungen, Referatsleiter und Sachbearbeiter der Bezirksgendarmeriekommanden, Sachbereichsleiter und Sachbearbeiter der Verkehrsabteilungen, Kriminalabteilungen und des Gendarmerieeinsatzkommandos, sofern sie nicht unter Ziffer 2, fallen, beim Gendarmerieeinsatzkommando als Einsatzeinheitskommandanten oder deren Stellvertreter verwendete Beamte der Verwendungsgruppe E 1 bzw. W 1, den Wachzimmern als Wachhabende zugewiesene Wachebeamte, Sicherheitswachebeamte der Sicherheitswache-Dauerdienste sowie der Dienstführung der Verkehrsabteilung der BPD Wien mit Kontrollfunktion sowie für alle Wachebeamte, die zumindest die Hälfte der Plandienstzeit im exekutiven Außendienst verbringen, weiters für die bei den Verkehrsunfallkommanden der Bundespolizeidirektionen in Verwendung stehenden Wach- bzw. Wagenkommandanten und die übrigen mit der Unfallaufnahme im Außendienst betrauten Sicherheitswachebeamten sowie für die bei den Erhebungsgruppen der Bundespolizeidirektionen mit Erhebungsdiensten betrauten Sicherheitswachebeamten, sofern auf die Beamten der Verkehrsunfallkommanden und Erhebungsgruppen nicht Paragraph eins, Ziffer 2, anzuwenden ist, 9,13% des Gehaltes (einschließlich allfälliger Teuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse römisch fünf,