Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundes-Schulaufsichtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 240/1962 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1962, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
70/01 Schulverwaltung, Schulaufsicht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Sachliche Zuständigkeit der Schulbehörden des Bundes.
(1)Absatz eins,Sachlich zuständige Schulbehörde des Bundes ist, soweit durch Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist:
in erster Instanz:
der Bezirksschulrat für die allgemeinbildenden Pflichtschulen,
der Landesschulrat für die Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen, ausgenommen die Zentrallehranstalten (Abs. 4),der Landesschulrat für die Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen, ausgenommen die Zentrallehranstalten (Absatz 4,),
der zuständige Bundesminister für die Zentrallehranstalten;
in zweiter Instanz:
der Landesschulrat für die allgemeinbildenden Pflichtschulen,
der zuständige Bundesminister für die Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen, ausgenommen die Zentrallehranstalten (Abs. 4),der zuständige Bundesminister für die Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen, ausgenommen die Zentrallehranstalten (Absatz 4,),
in oberster Instanz:
der zuständige Bundesminister für das gesamte Schulwesen im Sinne des § 1 Abs. 2.der zuständige Bundesminister für das gesamte Schulwesen im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2,
(2)Absatz 2,Die sachliche Zuständigkeit für Schülerheime richtet sich nach der Zuständigkeit für jene Schulen, für deren Schüler das Heim ausschließlich oder vorwiegend bestimmt ist.
(3)Absatz 3,In Wien kommt dem Landesschulrat, der die Bezeichnung Stadtschulrat für Wien führt, auch die sachliche Zuständigkeit des Bezirksschulrates zu.
(4)Absatz 4,Zentrallehranstalten sind:
die in Pädagogische Hochschulen eingegliederten Praxisschulen,
die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien V,die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie in Wien römisch fünf,
die Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien XIV,die Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien römisch vierzehn,
das Technologische Gewerbemuseum, Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien XX,das Technologische Gewerbemuseum, Höhere technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt in Wien römisch zwanzig,
die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien XVII,die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie in Wien römisch siebzehn,
das Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden.
Schlagworte
Bundeslehranstalt
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2011
Dokumentnummer
NOR40079502