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Leistungsbeurteilungsverordnung

Gliederung Fassung vom 01.09.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. ABSCHNITTLEISTUNGSFESTSTELLUNG UND LEISTUNGSBEURTEILUNG
  1. § 1Allgemeine Bestimmungen
2. ABSCHNITTLEISTUNGSFESTSTELLUNG
  1. § 2Allgemeine Bestimmungen betreffend die Leistungsfeststellung
  2. § 3Formen der Leistungsfeststellung
  3. § 4Mitarbeit der Schüler im Unterricht
  4. § 5Mündliche Prüfungen
  5. § 6Mündliche Übungen
  6. § 7Schularbeiten
  7. § 8Schriftliche Überprüfungen
  8. § 9Praktische Leistungsfeststellungen
  9. § 10Graphische Leistungsfeststellungen
3. ABSCHNITTLEISTUNGSBEURTEILUNG
  1. § 11Grundsätze der Leistungsbeurteilung
  2. § 12Äußere Form der Arbeit als Bestandteil der Leistung
  3. § 13Schularten, für deren Aufgabe Bildnerische Erziehung, Werkerziehung (Technisches Werken, Textiles Werken), Bewegung und Sport sowie Musikerziehung von besonderer Bedeutung sind
  4. § 14Beurteilungsstufen (Noten)
  5. § 15Besondere Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen
  6. § 16Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten
  7. § 17Beurteilung der Leistungsfeststellungen in Praxis (Kindergartenpraxis, Hortpraxis, Heimpraxis, Praxis der Sozialpädagogik ua.) an Bildungsanstalten
4. ABSCHNITTBeurteilung des Verhaltens in der Schule
  1. § 18Beurteilung des Verhaltens in der Schule
5. ABSCHNITTLEISTUNGSBEURTEILUNG FÜR EINE SCHULSTUFE BZW. FÜR EIN SEMESTER
  1. § 20Allgemeine Bestimmungen
  2. § 21Durchführung von Feststellungs- und Nachtragsprüfungen
  3. § 22Durchführung von Wiederholungsprüfungen
  4. § 23Durchführung von Semesterprüfungen
5a. AbschnittLeistungsinformation
  1. § 23aLeistungsinformation an Volks- und Sonderschulen bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe
6. ABSCHNITTSCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. § 24Inkrafttreten, Außerkrafttreten