Norm Land- und forstwirtschaftliches Privatschulgesetz× ▾ ‹›Gliederung Land- und forstwirtschaftliches Privatschulgesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1975 — BGBl. Nr. 318/1975 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.1975 BGBl. Nr. 318/1975 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1975 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenABSCHNITT IPrivate höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, private Anstalten für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen und private Fachschulen für die Ausbildung von Forstpersonal§ 1§ 2ABSCHNITT II§ 3Subventionierung von privaten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen A. Subventionierung von konfessionellen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen Geltungsbereich§ 4Ausmaß der Subventionen§ 5Art der Subventionierung§ 6Grenzen der Zuweisung lebender SubventionenB. Subventionierung sonstiger privater land- und forstwirtschaftlicher Berufs- und Fachschulen Voraussetzungen§ 7ABSCHNITT III§ 8§ 9