Norm Studienordnung für die Studienrichtungen der Klassischen Philologie× ▾ ‹›Gliederung Studienordnung für die Studienrichtungen der Klassischen Philologie Fassungen (Gesetz) ab 17.09.1976 — BGBl. Nr. 501/1976 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 17.09.197630.09.2003 BGBl. Nr. 501/1976 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.09.1976 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. ABSCHNITTAllgemeines§ 1Einrichtung§ 2Studienabschnitte und Studiendauer§ 3Besondere VoraussetzungenII. ABSCHNITTErster Studienabschnitt§ 4Inskription im ersten Studienabschnitt§ 5Vorprüfung zur ersten Diplomprüfung§ 6Erste DiplomprüfungIII. AbschnittZweiter Studienabschnitt der Studienzweige „Klassische Philologie (Latein)“ und „Klassische Philologie (Griechisch)“§ 7Inskription im zweiten Studienabschnitt§ 8Vorprüfung zur zweiten Diplomprüfung§ 9Zweite DiplomprüfungIV. ABSCHNITTZweiter Studienabschnitt der Studienzweige „Klassische Philologie (Lehramt an höheren Schulen aus Latein)“ und „Klassische Philologie (Lehramt an höheren Schulen aus Griechisch)“§ 10Inskription im zweiten Studienabschnitt§ 11Vorprüfungen zur zweiten Diplomprüfung§ 12Zweite DiplomprüfungV. ABSCHNITT§ 13Übergangsbestimmungen