Norm Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen× ▾ ‹›Gliederung Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen Fassungen (Gesetz) ab 17.07.1998 — BGBl. II Nr. 232/1998▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 19.06.200831.08.2012 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 174/2012 01.09.200718.06.2008 § → § BGBl. II Nr. 123/2007 13.06.200731.08.2007 § → § BGBl. II Nr. 123/2007 01.01.200512.06.2007 § → § BGBl. II Nr. 270/2004 06.07.200431.12.2004 § → § BGBl. II Nr. 270/2004 01.04.200005.07.2004 § → § BGBl. II Nr. 96/2000 17.07.199831.03.2000 § → § BGBl. II Nr. 232/1998 01.01.199316.07.1998 § → § BGBl. Nr. 789/1992 12.12.199231.12.1992 § → § BGBl. Nr. 789/1992 01.09.199211.12.1992 BGBl. Nr. 432/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.03.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Formen der Reifeprüfung§ 3Umfang der Reifeprüfung§ 4Anmeldung zur Reifeprüfung2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete1. Unterabschnitt§ 52. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Vorprüfung§ 6Pflichtige Vorprüfungen§ 7Vorprüfungen in Form einer Fachbereichsarbeit3. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung-Klausurprüfung§ 8Umfang der Klausurprüfung§ 9Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in DeutschUmfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in§ 10Latein§ 11Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in GriechischUmfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit§ 12in der Ersten lebenden FremdspracheUmfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in§ 13der Zweiten lebenden Fremdsprache§ 14Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in MathematikUmfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in§ 15Darstellender GeometrieUmfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in§ 16Biologie und Umweltkunde§ 17Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Physik4. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung - mündliche Prüfung§ 18Prüfungsgebiete der mündlichen PrüfungUmfang und Inhalt der mündlichen Prüfungen im§ 19allgemeinen§ 20Umfang und Inhalt der mündlichen SchwerpunktprüfungUmfang und Inhalt der auf die Fachbereichsarbeit§ 21bezogenen mündlichen Prüfung5. UnterabschnittGegenstände der Zusatzprüfung zur Reifeprüfung§ 223. ABSCHNITTDurchführung der Reifeprüfung1. Unterabschnitt§ 23§ 24Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Werkschulheim FelbertalThemenstellung und Durchführung der Vorprüfungin Form einer Fachbereichsarbeit§ 25§ 26§ 27§ 28§ 29Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten§ 30Durchführung der schriftlichen Jahresprüfung§ 31Durchführung der praktischen Klausurarbeit einer Jahresprüfung§ 32Durchführung der schriftlichen Klausurarbeit einer Zusatzprüfung zur Reifeprüfung§ 33Prüfungsfreie TageAllgemeine Bestimmungen über die Durchführung§ 34der mündlichen Teilprüfungen§ 35Aufgabenstellung für die mündlichen Teilprüfungen§ 36Durchführung der mündlichen Teilprüfungen§ 37Durchführung der mündlichen Jahresprüfung§ 38Durchführung der mündlichen Zusatzprüfung4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung§ 39Grundsätze für die Leistungsbeurteilung§ 40Beurteilung der Vorprüfungen§ 41Beurteilung der schriftlichen KlausurarbeitenBeurteilung der mündlichen und der praktischen Teilprüfungen§ 42und Gesamtbeurteilung der Reifeprüfung5. ABSCHNITTWiederholung der Prüfung§ 43Umfang und Prüfungstermine der Prüfungswiederholung6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und dieWiederholung der Reifeprüfung§ 44Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten§ 45Reifeprüfungszeugnis und ergänzende Bestimmungen7. ABSCHNITTSonderbestimmungen§ 46Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reifeprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines PrüfungskandidatenSonderbestimmungen für das Gymnasium unter besonderer§ 47Berücksichtigung der musischen Ausbildung§ 48Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen AusbildungSonderbestimmungen für das Realgymnasium und dasOberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung§ 49der musischen Ausbildung für Studierende der MusikSonderbestimmungen für das Realgynmasium undOberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung§ 50der sportlichen Ausbildung§ 51Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen§ 52Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien§ 53Sonderbestimmungen für das Werkschulheim Felbertal in EbenauSonderbestimmungen für das Realgymnasium mit zusätzlicherAusbildung in Metallurgie am Bundesrealgymnasiumin Reutte in Tirol§ 54§ 55§ 56Übergangsrecht