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Reifeprüfung in den allgemeinbildenden höheren Schulen

Fassungen (Gesetz)
ab 17.07.1998 — BGBl. II Nr. 232/1998
Gliederung Fassung vom 31.03.2000 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. ABSCHNITTAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Formen der Reifeprüfung
  3. § 3Umfang der Reifeprüfung
  4. § 4Anmeldung zur Reifeprüfung
2. ABSCHNITTPrüfungsgebiete
1. Unterabschnitt
  1. § 5
2. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Vorprüfung
  1. § 6Pflichtige Vorprüfungen
  2. § 7Vorprüfungen in Form einer Fachbereichsarbeit
3. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung-Klausurprüfung
  1. § 8Umfang der Klausurprüfung
  2. § 9Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Deutsch
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 10Latein
  2. § 11Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Griechisch
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit
  1. § 12in der Ersten lebenden Fremdsprache
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 13der Zweiten lebenden Fremdsprache
  2. § 14Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Mathematik
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 15Darstellender Geometrie
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in
  1. § 16Biologie und Umweltkunde
  2. § 17Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Physik
4. UnterabschnittPrüfungsgebiete und Inhalt der Hauptprüfung - mündliche Prüfung
  1. § 18Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung
Umfang und Inhalt der mündlichen Prüfungen im
  1. § 19allgemeinen
  2. § 20Umfang und Inhalt der mündlichen Schwerpunktprüfung
Umfang und Inhalt der auf die Fachbereichsarbeit
  1. § 21bezogenen mündlichen Prüfung
5. UnterabschnittGegenstände der Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  1. § 22
3. ABSCHNITTDurchführung der Reifeprüfung
1. Unterabschnitt
  1. § 23
  2. § 24Durchführung der pflichtigen Vorprüfung am Werkschulheim Felbertal
Themenstellung und Durchführung der Vorprüfung
in Form einer Fachbereichsarbeit
  1. § 25
  2. § 26
  3. § 27
  4. § 28
  1. § 29Durchführung der schriftlichen Klausurarbeiten
  2. § 30Durchführung der schriftlichen Jahresprüfung
  3. § 31Durchführung der praktischen Klausurarbeit einer Jahresprüfung
  4. § 32Durchführung der schriftlichen Klausurarbeit einer Zusatzprüfung zur Reifeprüfung
  5. § 33Prüfungsfreie Tage
Allgemeine Bestimmungen über die Durchführung
  1. § 34der mündlichen Teilprüfungen
  2. § 35Aufgabenstellung für die mündlichen Teilprüfungen
  3. § 36Durchführung der mündlichen Teilprüfungen
  4. § 37Durchführung der mündlichen Jahresprüfung
  5. § 38Durchführung der mündlichen Zusatzprüfung
4. ABSCHNITTBeurteilung der Leistungen bei der Reifeprüfung
  1. § 39Grundsätze für die Leistungsbeurteilung
  2. § 40Beurteilung der Vorprüfungen
  3. § 41Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten
Beurteilung der mündlichen und der praktischen Teilprüfungen
  1. § 42und Gesamtbeurteilung der Reifeprüfung
5. ABSCHNITTWiederholung der Prüfung
  1. § 43Umfang und Prüfungstermine der Prüfungswiederholung
6. ABSCHNITTGemeinsame Bestimmungen für die Reifeprüfung und die
Wiederholung der Reifeprüfung
  1. § 44Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten
  2. § 45Reifeprüfungszeugnis und ergänzende Bestimmungen
7. ABSCHNITTSonderbestimmungen
  1. § 46Sonderbestimmungen für die Durchführung der Reifeprüfung bei schwerer körperlicher Behinderung eines Prüfungskandidaten
Sonderbestimmungen für das Gymnasium unter besonderer
  1. § 47Berücksichtigung der musischen Ausbildung
  2. § 48Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung
Sonderbestimmungen für das Realgymnasium und dasOberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung
  1. § 49der musischen Ausbildung für Studierende der Musik
Sonderbestimmungen für das Realgynmasium undOberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung
  1. § 50der sportlichen Ausbildung
  2. § 51Sonderbestimmungen für das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Slowenen
  3. § 52Sonderbestimmungen für das Gymnasium mit Dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien
  4. § 53Sonderbestimmungen für das Werkschulheim Felbertal in Ebenau
Sonderbestimmungen für das Realgymnasium mit zusätzlicher
Ausbildung in Metallurgie am Bundesrealgymnasium
in Reutte in Tirol
  1. § 54
  2. § 55
  1. § 56Übergangsrecht