Norm Ergänzungsstudium zum Erwerb des internationalen Magisteriums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz× ▾ ‹›Gliederung Ergänzungsstudium zum Erwerb des internationalen Magisteriums der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Linz Fassungen (Gesetz) ab 18.05.1991 — BGBl. Nr. 247/1991 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 18.05.199131.07.1997 BGBl. Nr. 247/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 48/1997 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 18.05.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Einrichtung§ 2Studienabschnitt und Studiendauer§ 3Studienzulassung§ 4Studienfächer§ 5Abschlußarbeit§ 6Feststellung des Studienerfolges§ 7Akademischer Grad§ 8Zulassung zum Doktoratstudium§ 9Studiengebühr